Naja, mit den PKW habe ich mich nicht getäuscht. Es ist lediglich erlaubt (mit Sicherheit dazu noch nicht allzulange. Konsultiert man den Wahrig findet man vielleicht sogar eine andere Regel.) und bei weiblichen Wörtern ist es nunmal sogar empfohlen.
Da bei AGB aber keine Verwechslungsgefahr besteht es mit dem Singular zu verwechseln würde ich bei AGB bleiben. Ist nach dem, in weiten Kreisen, immer noch "richtigeren" Deutsch etablierter.
Bei AGB empiehlt es sich übrigens trotzdem die Rechtsform hintenanzustellen, um die Institution zu betonen. Besonders bei Eigennamen-Gesellschaften. Sagt zumindest mein Seminarleiter, der wird das schon wissen.