habe d'ehre dedlfix
Die Betonung liegt auf "kann". Es sollte nicht allzu schwer sein, bei solch geringfügigen Verstößen, die die Sicherheit des Unternehmens nicht wesentlich beeinträchtigen dürften, die fristlose Kündigung mit einem oder mehreren Gängen zum Arbeitsgericht abzuwenden.
Interessant, ein Arbeitnehmer hat das Recht, waehrend der ihm vergueteten Arbeitszeit seinen privaten Hobbies nachzugehen? Da frage ich mich doch, ob es ueberhaupt rechtmaessig ist, dass in einer groesseren Firma im Muenchner Sueden bei 95% des Fussvolkes ueberhaupt kein Internetzugang an den Arbeitsplaetzen zur Verfuegung steht. Es kann ja wohl nicht sein, dass man tagsueber nicht mit seinen Errungenschaften bei Ebay handeln oder seine Kontakte bei Parship pflegen kann. Jeder hat doch das selbstverstaendliche Recht auf freien Zugang zum Internet. Informationsfreiheit fuer freie Buerger. ;-)
BTW: Als ich fuer besagte Firma eine Intranet-Applikation erstellte, musste ich diese erst auf CD in der IT-Abteilung abliefern. Nach Pruefung wurde diese von *dieser Abteilung* installiert und dann war da bei Supportterminen nichts mit anstoepseln vom eigenen Laptop.
man liest sich
Wilhelm