hi,
Das ist doch das Problem, mit dieser Aussage und dem Besuch wird sich nicht gewehrt, sondern es findet eine Wahllose Kontrolle (in der Annahme das sich die Tocher von ror0 nicht verdächtig gemacht hat) in der Privatspähre statt. Und es scheint hier nicht die Unschuldsvermutung zu zählen, sondern jeder der Geld bezieht ist ein potientieller Verbrecher.
Warum sollte die Unschuldsvermutung hier greifen?
Hier möchte jemand eine Leistung erhalten, und das ist an bestimmte Voraussetzungen/Bedingungen geknüpft. Dass diese also überprüft werden, bevor die Leistung gewährt wird, ist doch nur verständlich.
Und dass dies ggf. nur stichprobenartig geschieht - was du "wahllos" nennen magst - ist auch nur natürlich, denn eine flächendeckende Kontrolle wäre unverhälntnismässig teuer.
Und nach wie vor, wie hoch ist denn die "Abzocke" die du immer wieder in's Gespräch bringst, bei direkten Zahlungen?
Mit Sicherheit deutlich geringer als z.b. bei Ladendiebstahl und du fändest es ok, wenn der Supermakrt dir nach jedem Einkauf die Tasche durchwühlt? Er wehrt sich ja nur.
Abgesehen davon, dass das wieder so ein Äpfel/Birnen-Vergleich ist ...
A) Es gibt durchaus Läden, in denen du gehalten bist deine Tasche vorher am Empfang abzugeben, damit da nicht was "reinrutscht". Wenn dir diese Bedingungen nicht zusagen, betrete den Laden nicht.
B) "Der Supermarkt" darf den Inhalt deiner Tasche nicht kontrollieren, das wäre Aufgabe der Polizei, die im konkreten Verdachtsfalle hinzuzurufen wäre.
gruß,
wahsaga
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