hi,
Zu Deinem Aerger: Ich finde es durchaus legitim, dass eine Leistungsbehoerde den Anspruch ueberprueft.
Hier geht's aber nicht um Ueberpruefung, sondern um Schikane !
Na klar, wenn die Bedürftigkeit überprüft wird, ist das Schikane ...
Genau so, wie z.B. Polizeikontrollen vermutlich auch, oder die Prüfung durch's Finanzamt, etc.
Die Frage beantwortet Art 1 Abs I GG abschliessend.
In Schubladen von Kindern 'rumzuwuehlen ist indiskutabel.
Wer wollte hier eigentlich in irgendwelchen Schubladen rumwühlen?
Zitat OP:
sie müssten die Bekleidung und den tatsächlichen Zustand der Bekleidung meiner Tochter überprüfen.
Die interessieren sich vermutlich weniger für Töchterleins Schlüpferlein, sondern wollen schlicht wissen, ob die Hosen/Röcke und Pullover wirklich "schon durch" sind, oder ob nur neue her müssen, weil die Marke auf dem Schulhof nicht mehr im Trend liegt.
gruß,
wahsaga
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