Moin!
Sozialhilfe bzw. jetzt "Hartz IV" ist keine Versicherung, in die der Versicherungsnehmer einzahlt, um sich gegen "Schäden", die ihn ereilen können, abzusichern.
Ähm, aber selbstverständlich doch! Schließlich zahlen wir alle Monat für Monat ein erkleckliches Sümmchen für unsere Arbeitslosenversicherung.
Das, für das du da bezahlst, ist das "Arbeitslosengeld 1". Da kriegst du, wenn du a) lange genug in der jüngeren Vergangenheit gearbeitet hast und b) nicht selbstverschuldet (Eigenkündigung, Zustimmung zu Aufhebungsvertrag) arbeitslos geworden bist, einen gewissen Prozentsatz deines durchschnittlichen letzten Gehalts als weitere Unterstützung. Die Maximallaufzeit ist begrenzt.
Bei Hartz 4 aber sind alle gleich. Jeder kriegt es, egal ob Arbeitsvergangenheit oder nicht. Jeder kriegt im Prinzip das Gleiche, egal ob vorher viel eingezahlt oder nicht. Das ist echte Sozialleistung, Almosen oder Armenspende, egal wie man es auch nennen möchte.
Und es liegt in der Natur einer Versicherung, dass sie in Einzelfällen mehr auszahlen muss, als der jeweilige "Kunde" je eingezahlt hat, während sie bei anderen vielleicht nie in die Situation kommt, zahlen zu müssen.
Nun ja, jedes Versicherungsmodell muß sich rechnen. Soll heißen: Die Summe der Ausgaben für "Schadensfälle" darf höchsten der Summe der Einnahmen durch Beiträge entsprechen, ansonsten macht die Versicherung irgendwann pleite.
Das kriegt die Arbeitslosenversicherung hin, indem sie den Zeitraum der Leistung begrenzt.
Aber natürlich hast du in dem Sinne Recht, dass die Arbeitslosenversicherung leider in einem unübersichtlichen Konstrukt von staatlicher Undurchsichtigkeit und Geldtransfers steckt, bei der jeder vernünftige Versicherungsmathematiker schon längst verzweifelt das Handtuch geworfen hätte.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."