Inkognito: Jugendschutzbeauftragter

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Hallo Klawischnigg,

Denk Dir umgekehrt, eine Seite setzt zig-tausend Euro um und meldet einfach kein Gewerbe an - würde vermutlich trotzdem niemand den gewerlichen Charakter der Seite bestreiten...

gutes Argument. Aber so einfach ist das leider nicht. Sobald der Webseiten-Betreiber die Kriterien für ein Gewerbe erfüllt, sprich anhaltend und zielstrebig davon profitiert, muss er das Gewerbe so oder so anmelden. Allerdings trifft dies so langsam auch auf mich zu, insofern wäre dieses Argument für den Jugendschutzbeauftragten wertlos. Im moment jedoch lohnen die Einnahmen kein Gewerbe.