TB: Jugendschutzbeauftragter

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Hallo,

na die Antwort von Siechfried dürfte doch auch auf die Lösung führen. Im genannten Vertrag mit dem langen Namen steht auch:

"... Anbieter von Telemedien mit weniger als 50 Mitarbeitern oder nachweislich weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres ... können auf die Bestellung verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen ... "

Wenn für Herrn Inkognito diese Kriterien zutreffen, sollte er sich mal an eine solche Stelle der Selbstkontrolle wenden. Sie kann ihm bestimmt weiterhelfen.

Beste Grüße
TB