Hell-O!
Jetzt würde mich nur noch interessieren, was alles zu "Kosten im Zusammenhang mit einem Erststudium" gehört und wie das im einzelnen nachgewiesen werden müsste.
Es gelten die Regeln wie bei Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, sowohl bei der Berücksichtigung als auch beim Nachweis. Z.B.:
Du fährst jeden Tag 10 km in die Uni. Das macht nach den Regeln für Werbungskosten bei ca. 200 Studientagen pro Jahr eine Entfernungspauschale von 600 Euro. Nachweisen musst du da nix, ist ja eine Pauschale.
Du kaufst einen PC für's Studium, unterstellte studentische Nutzung 50%. Das Teil hat 900 Euro gekostet, ist auf 3 Jahre abzuschreiben und ergibt so Kosten von 150 Euro.
Vereinfacht könnte man sagen, dass alle studienbezogenen Kosten, die du ohne das Studium nicht hättest, in der Regel Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind.
Siechfred
Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
Siechfreds Tagebuch || Falle Aufteilungsbescheid || RT 221 Erfurt-Altstadt i.V.