Hallo cy,
Nein. Das, was ich "unten" beschrieb, ist ein "Wunsch des Webmasters", kein "Schutz". Den Wunsch kann man befolgen, muß man nicht, es ist aber höflich.
ok, so ist es deutlicher. also kann man als webmaster NICHT verhindern, dass Suchmaschinen einen aufnehmen. Man kann Suchmaschinen auch nicht zwingen, das diese Inhalte aus ihrem Index/Cache rausnehmen (ausser man ist die Chinesische Regierung ;-))
Das kommt ja wohl darauf an, was Du machen willst! Willst Du eine Suchmaschine programmieren, dann ist es erlaubt, weil Suchmaschinen halt zum Web gehören.
Also sagen wir mal, ich hätte etwas gebaut, dass Webseiten mit anderem Content inhaltlich verbindet. Und um das Ganze dem Anwender übersichtlich anzuzeigen, kommt in das eine Frame die Website (Beispiel: meinehomepage.de), in das andere Frame der andere Content. Also das ist zwar keine Suchmaschine, funktioniert aber in der Form der Darstellung so ähnlich wie google & co.
Worauf ich hinaus will: haben Suchmaschinen einfach das recht, weil diese implizit als "Technologien, die nunmal zum Web dazu gehören" bekannt sind? Oder weil es eine Rechtssprechung gibt, die das _jedem_ erlaubt.
Wenn Du keine Suchmaschine machst, ist es natürlich verboten.
Ok, genau das ist die Frage! Also Deiner Ansicht nach habe ich kein Recht dazu, weil ich keine Suchmaschine bin. Aber welches Gericht hat Suchmaschinen im speziellen diesen Sonderstatus zugesprochen? Was, wenn mein Dienst ebenso nützlich ist, dieser Nutzen aber nicht von Anfang an ersichtlich ist, sondern erst nach einer gewissen Laufzeit zum tragen kommt, dann aber richtig? Also ich will jetzt keine Diskussion darüber, ob ich IN DER LAGE DAZU bin, so etwas zu erschaffen. Ich möchte jetzt mal den hypothetischen Fall diskutieren, dass ich das bereits getan HABE und mich absichern muss.
- Nirgendwo - es ist die prinzipielle Funktionsweise des Webs, die nunmal gilt, wenn man es nutzt. Es gibt aber keine "Webverkehrsordnung". ;-)
Naja, wir reden jetzt nicht davon, was common sense ist, sondern ob ich vor Gericht lande, wenn ich X tue.
- In der Urteilsbegündung zum Urteil bezügl. "Deep Links".
Ok, das ist auch das einzige, was ich bisher zum Thema Verlinkung etc. gefunden habe.
- Vielleicht auch in aktuellen Kommentaren zum UrhG.
Sinnvoll: ITM - Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht: Materialien zum Internetrecht (besonders der 1. Link dort).
Danke, werde ich mir mal zu Gemüte führen...
Natürlich. Es ist selbstverständlich. Aber manchen Zeitgenossen muß man das wohl ständig in Erinnerung rufen.
Ok, wieder kommen wir auf so eine Art Gewohnheitsrecht von Suchmaschinen.
Google macht nicht mit dem Content "Schotter", sondern mit dem Anbieten einer Katalogleistung, die notwendig ist fürs Web.
Ja, aber wer hat das rechtlich in Gesetze gegossen, dass Suchmaschinen notwendig und deshalb mit Sonderrechten ausgestattet sein müssen - im Vergleich zu anderen, Nicht-Such-Dienstleistungen?
Ich sehe auch keine Google-Seiten, wo Content (z.B. gecachte Seiten) mit Werbung seitens Google verschönert wird.
Glaubst Du Google würde diese (für Google) teuren Spielzeuge zur Verfügung stellen, wenn die sich nicht rechnen würden? Keine Sorge, Google verdient indirekt an den Inhalten anderer. Also damit ich nicht falsch verstanden werde: ich finde nichts Schlechtes daran, es geht mir nur darum, warum Suchmaschinen etwas dürfen, wofür andere vermutlich in Grund und Boden geklagt würden. Oder Suchmaschinen dürfen das gar nicht, es beschweren sich aber so wenige und so irrelevante Personen, dass Google & Co. die mit ihrer Rechtsabteilung locker abblocken...
S. geposteten Link. Das UrhG gibt's ja auch (mehrfach) im Netz. Gedruckte Exeplare findest Du in der Buchhandlung/Stadtbücherei - dort sind dann auch Kommentare drin, die die Paragraphen ein wenig ausleuchten.
Ok, ich versuche mich erstmal an der Online-Ausgabe! Vielen Dank schonmal,
Andreas