Andreas M.: Internet-Recht, Deeplinking, Auslesen von H1-Header

Guten Tag im Forum,

kann jemand eine fundierte Aussage darüber machen, ob es erlaubt ist, Deeplinks zu setzen und die H1-Header auszulesen, um einen Teaser zum verlinkten Inhalt erstellen? Also im Prinzip macht das jede Suchmaschine. Nur: wehrt sich da nur niemand dagegen weil Google & Co. gute Juristen haben, oder weil es rechtlich unbedenklich ist, das zu tun? Anderes Beispiel, das mir zu denken gibt: Google's Imagesuche oder aber deren "cache". Da werden doch Inhalte fremder Seiten als eigener Content verhökert, ist das _rechtlich_ gesehen legitim?

Danke und beste Grüsse
Andreas

  1. Hallo Andreas M.,

    »» Guten Tag im Forum,

    Da werden doch Inhalte fremder Seiten als eigener Content verhökert, ist das _rechtlich_ gesehen legitim?

    Das steht aber: "Das Bild ist möglicherweise verkleinert dargestellt und urheberrechtlich geschützt."

    Mit freundlichem Gruß
    Micha

    1. Das steht aber: "Das Bild ist möglicherweise verkleinert dargestellt und urheberrechtlich geschützt."

      Ok, wenn das ausreicht, wäre ich auf der sicheren Seite. Danke und Grüsse, Andi

      1. Hi,

        Das steht aber: "Das Bild ist möglicherweise verkleinert dargestellt und urheberrechtlich geschützt."
        Ok, wenn das ausreicht, wäre ich auf der sicheren Seite.

        Nein, das reicht nicht - es sei denn, Du wolltest eine Suchmaschine programmieren und auch nicht auf der "sicheren Seite" sein.

        Gruß, Cybaer

        --
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  2. Hallo,

    »»Anderes Beispiel, das mir zu denken gibt: Google's Imagesuche oder aber deren "cache". Da werden doch Inhalte fremder Seiten als eigener Content verhökert, ist das _rechtlich_ gesehen legitim?

    Ich denke (!), dass dies rechtlich okay ist, da sie eindeutig erwähnen, wo das Bild herstammt. Sie tun ja nicht so, als wäre das ihr geistiges Eigentum, sondern vermitteln: Guck, das Bild ist auf der Seite www.example.org!

    werbeklaus

  3. Hi,

    kann jemand eine fundierte Aussage darüber machen, ob es erlaubt ist, Deeplinks zu setzen und die H1-Header auszulesen, um einen Teaser zum verlinkten Inhalt erstellen?

    Ja, das ist, bei ungeschützten Seiten, erlaubt. Das BGH hat entsprechend geurteilt.

    Also im Prinzip macht das jede Suchmaschine.

    Nein.

    Nur: wehrt sich da nur niemand dagegen weil Google & Co. gute Juristen haben, oder weil es rechtlich unbedenklich ist, das zu tun?

    Jeder Webmaster kann seinen Seiten mitgeben, ob und wenn ja in welcher Suchmaschine seine Seite(n) gelistet werden sollen. Das wird üblicherweise auch genutzt, da es auch i.d.R. auch immer Seiten gibt, die nicht in den Index sollen.

    Anderes Beispiel, das mir zu denken gibt: Google's Imagesuche oder aber deren "cache". Da werden doch Inhalte fremder Seiten als eigener Content verhökert,

    Nein, wird es nicht. *Das* wäre auch definitiv nicht erlaubt.

    ist das _rechtlich_ gesehen legitim?

    Das ist wohl umstritten - gleichwohl: Auch hier kann ein Webmaster explizit die Indizierung untersagen.

    Gruß, Cybaer

    --
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    1. Hallo cy,

      Ja, das ist, bei ungeschützten Seiten, erlaubt. Das BGH hat entsprechend geurteilt.

      was wird als "ungeschützt" kategorisiert? Das, was Du weiter unten schreibst etwa?:

      Jeder Webmaster kann seinen Seiten mitgeben, ob und wenn ja in welcher Suchmaschine seine Seite(n) gelistet werden sollen. Das wird üblicherweise auch genutzt, da es auch i.d.R. auch immer Seiten gibt, die nicht in den Index sollen.

      Also sofern ich den Sites die Möglichkeit biete, sich selbst auszutragen, ist das erlaubt? Wo steht so etwas? Du sprichst ja vermutlich von der robots.txt.

      Nein, wird es nicht. *Das* wäre auch definitiv nicht erlaubt.

      Doch, wird es. Das google darüber schreibt, dass das nicht die eigenen Inhalte sind, ist ja _eigentlich_ ein Witz. Denn mit dem content dieser anderen Seiten macht google - indirekt zwar, aber doch - richtig Schotter.

      Das ist wohl umstritten - gleichwohl: Auch hier kann ein Webmaster explizit die Indizierung untersagen.

      Hast Du da vielleicht noch eine Quelle? Ich habe das Gefühl so langsam etwas mehr durch zu blicken, da ich mich auf Glatteis bewege, würde ich das gerne noch irgendwie nachlesen...

      Vielen Dank schonmal und Grüsse,
      Andi

      1. Hi,

        Ja, das ist, bei ungeschützten Seiten, erlaubt. Das BGH hat entsprechend geurteilt.
        was wird als "ungeschützt" kategorisiert? Das, was Du weiter unten schreibst etwa?:

        Nein. Das, was ich "unten" beschrieb, ist ein "Wunsch des Webmasters", kein "Schutz". Den Wunsch kann man befolgen, muß man nicht, es ist aber höflich.

        Geschützt ist eine Seite, wenn man z.B. spezielle Zugangsdaten für die Seite benötigt, sie also nicht allgemein zugänglich ist.

        Also sofern ich den Sites die Möglichkeit biete, sich selbst auszutragen, ist das erlaubt?

        Das kommt ja wohl darauf an, was Du machen willst! Willst Du eine Suchmaschine programmieren, dann ist es erlaubt, weil Suchmaschinen halt zum Web gehören. Wer das nicht will, der geht nicht ins Web, oder schützt seine Seiten. Die meisten gehen jedoch ins Web, um gefunden zu werden, wofür wiederum Suchmaschinen nicht unwesentlich zu beitragen. ;-)

        Denn die Suchmaschine ist nicht dazu da, Inhalte anzubieten, sondern eine Übersicht im Internet zu bieten, also Inhalte überhaupt auffindbar zu machen.

        Wenn Du keine Suchmaschine machst, ist es natürlich verboten.

        Ich wage zu bezweifeln, daß Du eine Suchmaschine programmieren willst.

        Wo steht so etwas?

        1. Nirgendwo - es ist die prinzipielle Funktionsweise des Webs, die nunmal gilt, wenn man es nutzt. Es gibt aber keine "Webverkehrsordnung". ;-)
        2. In der Urteilsbegündung zum Urteil bezügl. "Deep Links".
        3. Vielleicht auch in aktuellen Kommentaren zum UrhG.

        Sinnvoll: ITM - Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht: Materialien zum Internetrecht (besonders der 1. Link dort).

        Du sprichst ja vermutlich von der robots.txt.

        Und von entsprechenden META-Tags.

        Nein, wird es nicht. *Das* wäre auch definitiv nicht erlaubt.
        Doch, wird es. Das google darüber schreibt, dass das nicht die eigenen Inhalte sind, ist ja _eigentlich_ ein Witz.

        Natürlich. Es ist selbstverständlich. Aber manchen Zeitgenossen muß man das wohl ständig in Erinnerung rufen.

        Denn mit dem content dieser anderen Seiten macht google - indirekt zwar, aber doch - richtig Schotter.

        Google macht nicht mit dem Content "Schotter", sondern mit dem Anbieten einer Katalogleistung, die notwendig ist fürs Web.

        Ich sehe auch keine Google-Seiten, wo Content (z.B. gecachte Seiten) mit Werbung seitens Google verschönert wird.

        Das ist wohl umstritten - gleichwohl: Auch hier kann ein Webmaster explizit die Indizierung untersagen.
        Hast Du da vielleicht noch eine Quelle? Ich habe das Gefühl so langsam etwas mehr durch zu blicken, da ich mich auf Glatteis bewege, würde ich das gerne noch irgendwie nachlesen...

        S. geposteten Link. Das UrhG gibt's ja auch (mehrfach) im Netz. Gedruckte Exeplare findest Du in der Buchhandlung/Stadtbücherei - dort sind dann auch Kommentare drin, die die Paragraphen ein wenig ausleuchten.

        Gruß, Cybaer

        --
        Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
        1. Hallo cy,

          Nein. Das, was ich "unten" beschrieb, ist ein "Wunsch des Webmasters", kein "Schutz". Den Wunsch kann man befolgen, muß man nicht, es ist aber höflich.

          ok, so ist es deutlicher. also kann man als webmaster NICHT verhindern, dass Suchmaschinen einen aufnehmen. Man kann Suchmaschinen auch nicht zwingen, das diese Inhalte aus ihrem Index/Cache rausnehmen (ausser man ist die Chinesische Regierung ;-))

          Das kommt ja wohl darauf an, was Du machen willst! Willst Du eine Suchmaschine programmieren, dann ist es erlaubt, weil Suchmaschinen halt zum Web gehören.

          Also sagen wir mal, ich hätte etwas gebaut, dass Webseiten mit anderem Content inhaltlich verbindet. Und um das Ganze dem Anwender übersichtlich anzuzeigen, kommt in das eine Frame die Website (Beispiel: meinehomepage.de), in das andere Frame der andere Content. Also das ist zwar keine Suchmaschine, funktioniert aber in der Form der Darstellung so ähnlich wie google & co.

          Worauf ich hinaus will: haben Suchmaschinen einfach das recht, weil diese implizit als "Technologien, die nunmal zum Web dazu gehören" bekannt sind? Oder weil es eine Rechtssprechung gibt, die das _jedem_ erlaubt.

          Wenn Du keine Suchmaschine machst, ist es natürlich verboten.

          Ok, genau das ist die Frage! Also Deiner Ansicht nach habe ich kein Recht dazu, weil ich keine Suchmaschine bin. Aber welches Gericht hat Suchmaschinen im speziellen diesen Sonderstatus zugesprochen? Was, wenn mein Dienst ebenso nützlich ist, dieser Nutzen aber nicht von Anfang an ersichtlich ist, sondern erst nach einer gewissen Laufzeit zum tragen kommt, dann aber richtig? Also ich will jetzt keine Diskussion darüber, ob ich IN DER LAGE DAZU bin, so etwas zu erschaffen. Ich möchte jetzt mal den hypothetischen Fall diskutieren, dass ich das bereits getan HABE und mich absichern muss.

          1. Nirgendwo - es ist die prinzipielle Funktionsweise des Webs, die nunmal gilt, wenn man es nutzt. Es gibt aber keine "Webverkehrsordnung". ;-)

          Naja, wir reden jetzt nicht davon, was common sense ist, sondern ob ich vor Gericht lande, wenn ich X tue.

          1. In der Urteilsbegündung zum Urteil bezügl. "Deep Links".

          Ok, das ist auch das einzige, was ich bisher zum Thema Verlinkung etc. gefunden habe.

          1. Vielleicht auch in aktuellen Kommentaren zum UrhG.

          Sinnvoll: ITM - Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht: Materialien zum Internetrecht (besonders der 1. Link dort).

          Danke, werde ich mir mal zu Gemüte führen...

          Natürlich. Es ist selbstverständlich. Aber manchen Zeitgenossen muß man das wohl ständig in Erinnerung rufen.

          Ok, wieder kommen wir auf so eine Art Gewohnheitsrecht von Suchmaschinen.

          Google macht nicht mit dem Content "Schotter", sondern mit dem Anbieten einer Katalogleistung, die notwendig ist fürs Web.

          Ja, aber wer hat das rechtlich in Gesetze gegossen, dass Suchmaschinen notwendig und deshalb mit Sonderrechten ausgestattet sein müssen - im Vergleich zu anderen, Nicht-Such-Dienstleistungen?

          Ich sehe auch keine Google-Seiten, wo Content (z.B. gecachte Seiten) mit Werbung seitens Google verschönert wird.

          Glaubst Du Google würde diese (für Google) teuren Spielzeuge zur Verfügung stellen, wenn die sich nicht rechnen würden? Keine Sorge, Google verdient indirekt an den Inhalten anderer. Also damit ich nicht falsch verstanden werde: ich finde nichts Schlechtes daran, es geht mir nur darum, warum Suchmaschinen etwas dürfen, wofür andere vermutlich in Grund und Boden geklagt würden. Oder Suchmaschinen dürfen das gar nicht, es beschweren sich aber so wenige und so irrelevante Personen, dass Google & Co. die mit ihrer Rechtsabteilung locker abblocken...

          S. geposteten Link. Das UrhG gibt's ja auch (mehrfach) im Netz. Gedruckte Exeplare findest Du in der Buchhandlung/Stadtbücherei - dort sind dann auch Kommentare drin, die die Paragraphen ein wenig ausleuchten.

          Ok, ich versuche mich erstmal an der Online-Ausgabe! Vielen Dank schonmal,

          Andreas

          1. Hi,

            ok, so ist es deutlicher. also kann man als webmaster NICHT verhindern, dass Suchmaschinen einen aufnehmen.

            Doch. Durch Zugangsschutz - oder andere technische Maßnahmen.

            Man kann Suchmaschinen auch nicht zwingen, das diese Inhalte aus ihrem Index/Cache rausnehmen

            Aus dem Cache? Ja. Die Wiedergabe gecachter Inhalte gegen den Willen des Urhebers verstößt IMHO gegen seine Rechte. Aus dem Index? S.o. Index & Cache werden in den META-Tags auch getrennt abgehandelt.

            Aus einem Nicht-Verhindern kann man heutzutage aber bereits auf eine konkludente Zustimmung schließen. Obman damit durchommt, ist eine andere Frage.

            Also sagen wir mal, ich hätte etwas gebaut, dass Webseiten mit anderem Content inhaltlich verbindet. Und um das Ganze dem Anwender übersichtlich anzuzeigen, kommt in das eine Frame die Website (Beispiel: meinehomepage.de), in das andere Frame der andere Content. Also das ist zwar keine Suchmaschine, funktioniert aber in der Form der Darstellung so ähnlich wie google & co.

            Nein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Suchmaschine sondern um eine Meta-Suchmaschine. Für die gelten andere Regeln. Z.B. darfst Du nicht fremder Leute Content nach Belieben auslesen, um sie selbst darzustellen (auch da gibt es Urteile).

            Worauf ich hinaus will: haben Suchmaschinen einfach das recht, weil diese implizit als "Technologien, die nunmal zum Web dazu gehören" bekannt sind? Oder weil es eine Rechtssprechung gibt, die das _jedem_ erlaubt.

            Eine solche Rechtsprechung gibt es nicht.

            Es ist sinnlos, vom Speziellen aufs Allgemeine rückzuschließen.

            Wenn Du keine Suchmaschine machst, ist es natürlich verboten.
            Ok, genau das ist die Frage! Also Deiner Ansicht nach habe ich kein Recht dazu, weil ich keine Suchmaschine bin.

            So ist es.

            Aber welches Gericht hat Suchmaschinen im speziellen diesen Sonderstatus zugesprochen?

            Weiß ich nicht. Ist auch nicht notwendig. Suchmaschinen stellen erstmal keine Inhalte dar, sie katalogisieren Inhalte.

            Was, wenn mein Dienst ebenso nützlich ist, dieser Nutzen aber nicht von Anfang an ersichtlich ist, sondern erst nach einer gewissen Laufzeit zum tragen kommt, dann aber richtig?

            Vielleicht wird die tolle Idee dann von einem Rechteinhaber via Gericht gestoppt werden - zumindest was seine Daten angeht. Auch Google kannst Du verklagen (was den Cache angeht). Die Chancen dürften ziemlich schlecht sein, weil Google a) deiner Forderung bereits vor Prozeßbeginn wohl nachkommen wird, und b) in einem Prozeß darauf hinweisen würde, daß Du das schon immer hättest unterbinden können.

            Also ich will jetzt keine Diskussion darüber, ob ich IN DER LAGE DAZU bin, so etwas zu erschaffen. Ich möchte jetzt mal den hypothetischen Fall diskutieren, dass ich das bereits getan HABE und mich absichern muss.

            Dann hättest Du auch einen Rechtsanwalt fragen sollen.

            Naja, wir reden jetzt nicht davon, was common sense ist, sondern ob ich vor Gericht lande, wenn ich X tue.

            Das kommt auf das X an - und ob es jemandem sauer aufstößt - und ob er dich dann deswegen verklagen will.

            1. In der Urteilsbegündung zum Urteil bezügl. "Deep Links".
              Ok, das ist auch das einzige, was ich bisher zum Thema Verlinkung etc. gefunden habe.

            Viel mehr ist dazu IMHO auch nicht zu sagen. Ge-"frame"-ter fremder Content und Links auf illegale Inhalte sind eh verboten.

            Natürlich. Es ist selbstverständlich. Aber manchen Zeitgenossen muß man das wohl ständig in Erinnerung rufen.
            Ok, wieder kommen wir auf so eine Art Gewohnheitsrecht von Suchmaschinen.

            Nein, UrhG. Alles ist verboten, solange es nicht erlaubt ist. Das Urheberrecht ist ein absolutes Recht.

            Ja, aber wer hat das rechtlich in Gesetze gegossen, dass Suchmaschinen notwendig und deshalb mit Sonderrechten ausgestattet sein müssen - im Vergleich zu anderen, Nicht-Such-Dienstleistungen?

            Niemand. Die Gerichte könnten das morgen auch anders sehen. Sie könnte auch deine tolle Idee verbieten - und in 10 Jahren wundert man sich, daß das damals noch verboten wurde. :-))

            Glaubst Du Google würde diese (für Google) teuren Spielzeuge zur Verfügung stellen, wenn die sich nicht rechnen würden?

            Nein. Aber darum geht es nicht.

            Gruß, Cybaer

            --
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            1. Hallo.

              Ge-"frame"-ter fremder Content und Links auf illegale Inhalte sind eh verboten.

              Nur eben offenbar für Suchmaschinen nicht.
              MfG, at

              1. Hi,

                Ge-"frame"-ter fremder Content und Links auf illegale Inhalte sind eh verboten.
                Nur eben offenbar für Suchmaschinen nicht.

                "Offenbar"? "Scheinbar" vielleicht. Tatsächlich auch das nicht.

                Gruß, Cybaer

                --
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      2. Hallo

        Nein, wird es nicht. *Das* wäre auch definitiv nicht erlaubt.

        Doch, wird es. Das google darüber schreibt, dass das nicht die eigenen Inhalte sind, ist ja _eigentlich_ ein Witz.

        Wieso? Wer die Bildersuche von Google bemüht, weiß, dass er in Googles Index von Bildern im Internet durchsucht und nicht Googles eigene Bildersammlung. Zudem schreibt Google die Quelle und den verweis auf geistiges Eigentum anderer dazu. Was soll da mehr hin?

        Denn mit dem content dieser anderen Seiten macht google - indirekt zwar, aber doch - richtig Schotter.

        Ja und? Dann verbiete Google (und anderen Suchmaschinenbetreibern) den Zugriff auf das/die Verzeichnis(se), in dem/denen Bilder zu finden sind.

        Tschö, Auge

        --
        Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
        (Victor Hugo)
        Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
        1. Hallo Auge,

          Wieso? Wer die Bildersuche von Google bemüht, weiß, dass er in Googles Index von Bildern im Internet durchsucht und nicht Googles eigene Bildersammlung. Zudem schreibt Google die Quelle und den verweis auf geistiges Eigentum anderer dazu. Was soll da mehr hin?

          Wo denn? http://images.google.com/images?q=selfforum&sa=N&tab=wi

          Ganz im Gegenteil finde ich, dass das überhaupt nicht daraus hervorgeht. Und nicht jeder der die Bildsuche benutzt, wird automatisch wissen, dass das nicht Googles Bilder sind. Mein Vater würde daran zu 90% scheitern, die meisten > 70 ebenso. Wir Techies sind nicht mehr alleine im Internet ;-)

          Ja und? Dann verbiete Google (und anderen Suchmaschinenbetreibern) den Zugriff auf das/die Verzeichnis(se), in dem/denen Bilder zu finden sind.

          Und wenn sie sich nicht dran halten, kann ich sie dann effektiv verklagen und daran hindern? Das robots.txt-Dateien und Meta-Angaben schonmal gerne ignoriert werden, weiß man.

          Also ich habe das Gefühl, etwas zu starten, dessen rechtliche Folgen ich gerade überhaupt nicht überblicken kann, weil die Gesetzgebung noch gar nicht so weit ist auf alle diese Fragen eine Antwort anzubieten.

          Naja, no risk no fun ;-)
          Grüsse, Andreas

  4. Hallo Andreas,

    kann jemand eine fundierte Aussage darüber machen, ob es erlaubt ist, Deeplinks zu setzen

    Ja ist es. Das entsprechende BGH-Urteil wurde ja schon erwähnt.
    Es handelt sich um dieses: Aktenzeichen I ZR 259/00

    und die H1-Header auszulesen, um einen Teaser zum verlinkten Inhalt erstellen?

    Einen solch kurzen Abschnitt zu zitieren, sollte unproblematisch sein.

    Google's Imagesuche oder aber deren "cache". Da werden doch Inhalte fremder Seiten als eigener Content verhökert, ist das _rechtlich_ gesehen legitim?

    Das ist wohl problematisch, UrhG  §44a erlaubt zwar caching zur Zugänglichmachung (tolles Wort ;-), aber das, was Google tut, dürfte dadurch nicht abgedeckt sein.

    Bei der Bildersuche wird nur ein verkleinertes Bild von Google selbst gezeigt. Vielleicht reicht die Veränderung (bei größeren Bildern bleibt ja nicht mehr viel übrig) damit das erlaubt ist.
    Das Orginal wird dann ja nur innerhalb der zugehörigen Seite gezeigt. Zwar in einem Frame, aber da steht dann auch ein Hinweis dabei und es wird nicht der Eindruck erweckt, dass das eigene Inhalte wären.

    Urteile dazu sind mir nicht bekannt. Wenn Du Geld und Zeit hast, kannst Du ja mal nen Präzidenzfall schaffen ;-)

    Grüße

    Daniel

    1. Hi,

      Das ist wohl problematisch, UrhG  §44a erlaubt zwar caching zur Zugänglichmachung (tolles Wort ;-), aber das, was Google tut, dürfte dadurch nicht abgedeckt sein.

      Ich neige zwar auch zu dieser Auffassung, aber man IMHO durchaus auch argumentieren, daß es sich beim Googe-Cache auch nur um eine Art Proxy-Server handelt. Dagegen spricht halt der Eingriff in den Content (Hinweis), sowie der fremde URL.

      Bei der Bildersuche wird nur ein verkleinertes Bild von Google selbst gezeigt. Vielleicht reicht die Veränderung (bei größeren Bildern bleibt ja nicht mehr viel übrig) damit das erlaubt ist.

      Eindeutig nein. Da könnte dann ja jeder kommen. =:-o

      Gruß, Cybaer

      --
      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!