Hallo Andreas,
kann jemand eine fundierte Aussage darüber machen, ob es erlaubt ist, Deeplinks zu setzen
Ja ist es. Das entsprechende BGH-Urteil wurde ja schon erwähnt.
Es handelt sich um dieses: Aktenzeichen I ZR 259/00
und die H1-Header auszulesen, um einen Teaser zum verlinkten Inhalt erstellen?
Einen solch kurzen Abschnitt zu zitieren, sollte unproblematisch sein.
Google's Imagesuche oder aber deren "cache". Da werden doch Inhalte fremder Seiten als eigener Content verhökert, ist das _rechtlich_ gesehen legitim?
Das ist wohl problematisch, UrhG §44a erlaubt zwar caching zur Zugänglichmachung (tolles Wort ;-), aber das, was Google tut, dürfte dadurch nicht abgedeckt sein.
Bei der Bildersuche wird nur ein verkleinertes Bild von Google selbst gezeigt. Vielleicht reicht die Veränderung (bei größeren Bildern bleibt ja nicht mehr viel übrig) damit das erlaubt ist.
Das Orginal wird dann ja nur innerhalb der zugehörigen Seite gezeigt. Zwar in einem Frame, aber da steht dann auch ein Hinweis dabei und es wird nicht der Eindruck erweckt, dass das eigene Inhalte wären.
Urteile dazu sind mir nicht bekannt. Wenn Du Geld und Zeit hast, kannst Du ja mal nen Präzidenzfall schaffen ;-)
Grüße
Daniel