Hi,
Ja, das ist, bei ungeschützten Seiten, erlaubt. Das BGH hat entsprechend geurteilt.
was wird als "ungeschützt" kategorisiert? Das, was Du weiter unten schreibst etwa?:
Nein. Das, was ich "unten" beschrieb, ist ein "Wunsch des Webmasters", kein "Schutz". Den Wunsch kann man befolgen, muß man nicht, es ist aber höflich.
Geschützt ist eine Seite, wenn man z.B. spezielle Zugangsdaten für die Seite benötigt, sie also nicht allgemein zugänglich ist.
Also sofern ich den Sites die Möglichkeit biete, sich selbst auszutragen, ist das erlaubt?
Das kommt ja wohl darauf an, was Du machen willst! Willst Du eine Suchmaschine programmieren, dann ist es erlaubt, weil Suchmaschinen halt zum Web gehören. Wer das nicht will, der geht nicht ins Web, oder schützt seine Seiten. Die meisten gehen jedoch ins Web, um gefunden zu werden, wofür wiederum Suchmaschinen nicht unwesentlich zu beitragen. ;-)
Denn die Suchmaschine ist nicht dazu da, Inhalte anzubieten, sondern eine Übersicht im Internet zu bieten, also Inhalte überhaupt auffindbar zu machen.
Wenn Du keine Suchmaschine machst, ist es natürlich verboten.
Ich wage zu bezweifeln, daß Du eine Suchmaschine programmieren willst.
Wo steht so etwas?
1. Nirgendwo - es ist die prinzipielle Funktionsweise des Webs, die nunmal gilt, wenn man es nutzt. Es gibt aber keine "Webverkehrsordnung". ;-)
2. In der Urteilsbegündung zum Urteil bezügl. "Deep Links".
3. Vielleicht auch in aktuellen Kommentaren zum UrhG.
Sinnvoll: ITM - Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht: Materialien zum Internetrecht (besonders der 1. Link dort).
Du sprichst ja vermutlich von der robots.txt.
Und von entsprechenden META-Tags.
Nein, wird es nicht. *Das* wäre auch definitiv nicht erlaubt.
Doch, wird es. Das google darüber schreibt, dass das nicht die eigenen Inhalte sind, ist ja _eigentlich_ ein Witz.
Natürlich. Es ist selbstverständlich. Aber manchen Zeitgenossen muß man das wohl ständig in Erinnerung rufen.
Denn mit dem content dieser anderen Seiten macht google - indirekt zwar, aber doch - richtig Schotter.
Google macht nicht mit dem Content "Schotter", sondern mit dem Anbieten einer Katalogleistung, die notwendig ist fürs Web.
Ich sehe auch keine Google-Seiten, wo Content (z.B. gecachte Seiten) mit Werbung seitens Google verschönert wird.
Das ist wohl umstritten - gleichwohl: Auch hier kann ein Webmaster explizit die Indizierung untersagen.
Hast Du da vielleicht noch eine Quelle? Ich habe das Gefühl so langsam etwas mehr durch zu blicken, da ich mich auf Glatteis bewege, würde ich das gerne noch irgendwie nachlesen...
S. geposteten Link. Das UrhG gibt's ja auch (mehrfach) im Netz. Gedruckte Exeplare findest Du in der Buchhandlung/Stadtbücherei - dort sind dann auch Kommentare drin, die die Paragraphen ein wenig ausleuchten.
Gruß, Cybaer
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