Tach,
Hallo,
nur Fahrzeuge bis 3.5t können als PKW zugelassen werden.
da habe ich meine Zweifel - falls das stimmt, ist das jedenfalls eine (relativ) neue Einschränkung. Das Beispiel mit der schweren gepanzerten Limousine, die dennoch als PKW gilt, habe ich nämlich damals in der Fahrschule gehört.
nach http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1447/EU-Fuehrerschein.htm#ziel2 und http://ec.europa.eu/transport/home/drivinglicence/principles/003_de.htm gilt die Einschränkung von 3.5t schon für den Führerschein.
Als PKW gelten, soweit ich das gefunden habe, alle Fahrzeuge die zum befördern von Personen gedacht sind, und weniger als 9 Sitzplätze haben, sowie alles was weniger als 2.8t zulässiges Gesamtgewicht hat und auch Personen transporteiren kann. Demnach könnte also auch mehr als 3.5t drin sein, mit einem Führerschein der Kalsse B dürfte man es trotzdem nicht fahren.
mfg
Woodfighter