n'Abend,
nach http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1447/EU-Fuehrerschein.htm#ziel2 und http://ec.europa.eu/transport/home/drivinglicence/principles/003_de.htm gilt die Einschränkung von 3.5t schon für den Führerschein.
hmm, stimmt offensichtlich. Der Geltungsbereich der Führerscheinklasse B wird tatsächlich nur noch am ZGG von max. 3.5t festgemacht. Bei der alten Klasseneinteilung (1,2,3,4,5) galt die Klasse 3 für "PKW, sowie LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7500kg", was wegen der nicht eindeutigen Formulierung meistens so ausgelegt wurde, dass die Einschränkung des ZGG nur bei LKW gilt (wobei PKW mit mehr als 7.5t wohl ein reines Hirngespinst waren).
Daraus habe ich als selbstverständlich angenommen, dass auch für die neue Klasseneinteilung keine Gewichtsbeschränkung für PKW gilt. Offensichtlich falsch. :)
Als PKW gelten, soweit ich das gefunden habe, alle Fahrzeuge die zum befördern von Personen gedacht sind, und weniger als 9 Sitzplätze haben, sowie alles was weniger als 2.8t zulässiges Gesamtgewicht hat und auch Personen transporteiren kann. Demnach könnte also auch mehr als 3.5t drin sein, mit einem Führerschein der Kalsse B dürfte man es trotzdem nicht fahren.
Richtig kombiniert. Interessant finde ich in dem Zusammenhang, dass der VW 181, der legendäre VW "Kübel", bei der Bundeswehr als "LKW 0.25t" deklariert wurde (Anm.: Die BW klassifiziert LKW nach Nutzlast, nicht nach ZGG).
Ciao,
Martin
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten.
(Dieter Nuhr, deutscher Kabarettist)