Tach,
"Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor) bis max. 50 cm³ und 45 km/h bbH. Ab 16 Jahren"
Aber die Schwalbe bildet hier immer noch eine Ausnahme oder?
nein.
Mit dem alten Fleppen war es jedenfalls möglich sie zu fahren obwohl sie eine Geschwindigkeit von rund 60 km/h erreichen kann (und trotzdem nur 50 Kubik hat).
Das ist mit der alten Klasse 3 erlaubt, mit dem neuen der Klasse B allerdings nicht
mfg
Woodfighter