Hi,
kann ich als Privat-Verkäufer einen gegenstand der kaputt oder nicht dem entspricht was der Käufer erhofft hat die Rückgabe ablehnen?
Hoffnung ist keine Basis für eine geschäftliche Beziehung. Der Kunde wird schließlich nicht daran gehindert, nachzufragen (oder den Kauf sein zu lassen).
Etwas anderes ist es, wenn gravierende Mängel bewußt verschwiegen wurden (Gebrauchsspuren sind bei Gebrauchtwaren keine Mängel, aber eine Waschmaschine muß nicht nur waschen, sondern auch schleudern können - wenn sie das nicth mehr kann, wäre das zu erwähnen)
Ist das Rechtens wenn ich bei Ebay folgende Klausel schreibe "Keine Rücknhame das Privatverkauf" ?
Ja.
Oder haben die Käufer immer ein "1 Jahres" rückgaberecht bzw Garantie?
Wenn es ausgeschlossen wurde: Nein.
Da wäre die einzige Möglichkeit nachzuweisen, daß der Verkäufer eben doch gewerblich handelt (s. EBay-Bewertungen). Dann dürfte er die Gewährleistung nicht ausschließen, und wenn der Hinweis aufs Rückgaberecht fehlt/falsch ist, ist die Frist für die Rückgabe unbegrenzt.
Gruß, Cybaer
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