Ist das Rechtens wenn ich bei Ebay folgende Klausel schreibe "Keine Rücknhame das Privatverkauf" ?
Ja.
Wobei: Die Gewährleistung wurde hier ja nicht ausgeschlossen, sondern nur klargestellt, daß man es nicht zurücknimmt. Insofern wird also eine 1-jährige Gewährleistungszeit gelten, in der der Verkäufer für die ordnungsgemäße Funktion der Ware bürgt.
Gruß, Cybaer
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