Hi.
Wenn du im Verkaufsangebot bei Ebay geschrieben hast "keine
Garantie & keine Rücknahme da Privatverkauf" dann zählt das.
Wenn du nichts hingeschrieben hättest, hätte es sein können
dass du den Artikel zurücknehmen musst, das kommt drauf an.Nein, es gibt grundsätzlich nur dann ein Rückgaberecht wenn Du
gerwerblich bist.Das ist falsch. Auch bei Privatverkäufen gibt es ein Rücknahmerecht
nämlich dann, wenn es nicht explizit ausgeschlossen wurde.Wer als Privatmann die Garantie "aushebeln" will, muss sich an die
korrekte Ausschluss-Formulierung halten. Hier scheitern aber wohl 95%
der Privatanbieter aus Unwissenheit oder etwas anderem. ;-)
Mom..
Deine Aussage ist absolut unrichtig..
Die Rückgabe von Artikel richtet sich ausschliesslich nach §312 ff BGB.
Dort geht es ausschliesslich um gewerblich Verkäufer.
Ich lasse mich gern eines besseren belehren, dann aber bitte mit Fakten.
D.h. wellche gesetzlichen Regelungen bzw.rechtskräftigen Urteile führen zu Deiner Aussage.
TomIRL