werner kloth: ebay und rechte

hallo,

kann ich als Privat-Verkäufer einen gegenstand der kaputt oder nicht dem entspricht was der Käufer erhofft hat die Rückgabe ablehnen?

Ist das Rechtens wenn ich bei Ebay folgende Klausel schreibe "Keine Rücknhame das Privatverkauf" ?

Oder haben die Käufer immer ein "1 Jahres" rückgaberecht bzw Garantie?

Danke wenn mir da einer weiterhelfen kann

  1. kann ich als Privat-Verkäufer einen gegenstand der kaputt oder nicht dem entspricht was der Käufer erhofft hat die Rückgabe ablehnen?

    Ist das Rechtens wenn ich bei Ebay folgende Klausel schreibe "Keine Rücknhame das Privatverkauf" ?

    Oder haben die Käufer immer ein "1 Jahres" rückgaberecht bzw Garantie?

    Wenn du im Verkaufsangebot bei Ebay geschrieben hast "keine Garantie & keine Rücknahme da Privatverkauf" dann zählt das. Wenn du nichts hingeschrieben hättest, hätte es sein können dass du den Artikel zurücknehmen musst, das kommt drauf an.

    1. Wenn du im Verkaufsangebot bei Ebay geschrieben hast "keine Garantie & keine Rücknahme da Privatverkauf" dann zählt das. Wenn du nichts hingeschrieben hättest, hätte es sein können dass du den Artikel zurücknehmen musst, das kommt drauf an.

      Nein, es gibt grundsätzlich nur dann ein Rückgaberecht wenn Du gerwerblich bist.
      Es gilt das BGB, Ich gehe mal davon aus, dass dort niemand versucht seinen Partner über den tatsächlichen Zustand eines Gegenstandees zu täuschen.
      TomIRL

      1. Hi.

        Wenn du im Verkaufsangebot bei Ebay geschrieben hast "keine
        Garantie & keine Rücknahme da Privatverkauf" dann zählt das.
        Wenn du nichts hingeschrieben hättest, hätte es sein können
        dass du den Artikel zurücknehmen musst, das kommt drauf an.

        Nein, es gibt grundsätzlich nur dann ein Rückgaberecht wenn Du
        gerwerblich bist.

        Das ist falsch. Auch bei Privatverkäufen gibt es ein Rücknahmerecht
        nämlich dann, wenn es nicht explizit ausgeschlossen wurde.

        Wer als Privatmann die Garantie "aushebeln" will, muss sich an die
        korrekte Ausschluss-Formulierung halten. Hier scheitern aber wohl 95%
        der Privatanbieter aus Unwissenheit oder etwas anderem. ;-)

        Gruß
        L00NIX

        1. Hi.

          Wenn du im Verkaufsangebot bei Ebay geschrieben hast "keine
          Garantie & keine Rücknahme da Privatverkauf" dann zählt das.
          Wenn du nichts hingeschrieben hättest, hätte es sein können
          dass du den Artikel zurücknehmen musst, das kommt drauf an.

          Nein, es gibt grundsätzlich nur dann ein Rückgaberecht wenn Du
          gerwerblich bist.

          Das ist falsch. Auch bei Privatverkäufen gibt es ein Rücknahmerecht
          nämlich dann, wenn es nicht explizit ausgeschlossen wurde.

          Wer als Privatmann die Garantie "aushebeln" will, muss sich an die
          korrekte Ausschluss-Formulierung halten. Hier scheitern aber wohl 95%
          der Privatanbieter aus Unwissenheit oder etwas anderem. ;-)

          Mom..
          Deine Aussage ist absolut unrichtig..
          Die Rückgabe von Artikel richtet sich ausschliesslich nach §312 ff BGB.
          Dort geht es ausschliesslich um gewerblich Verkäufer.
          Ich lasse mich gern eines besseren belehren, dann aber bitte mit Fakten.
          D.h. wellche gesetzlichen Regelungen bzw.rechtskräftigen Urteile führen zu Deiner Aussage.
          TomIRL

          1. Hi,

            Ich lasse mich gern eines besseren belehren, dann aber bitte mit Fakten.

            Hier werden wohl 2 Dinge miteinander vermengt:

            Die *Gewährleistungspflicht* (also bei *defekter* Ware) ist bei Privatverkauf nur halb so lang (1 Jahr) wie bei gewerblichem Handel (2 Jahre) und kann ausgeschlossen werden. Ein *Rückgaberecht* (also ohne Angabe von Gründen) gibt es aber nur beim gewerblichen Handel und auch nur beim Fernabsatz (Verkauf per Web/Telefon/...).

            D.h., einem Web-Händler kann ich auch einwandfreie Ware wieder zurückschicken, einem Privatverkäufer selbst defekte nicht, wenn er auf die Defekte hinweist und die Gewährleistung ausschließt.

            Unabhängig davon kann ein Verschweigen von Mängeln natürlich auch beim Privatkauf als arglistige Täuschung ausgelegt weren und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

            Und: Ein angeblicher Privatverkäufer ist bei entsprechender Menge an EBay-Verkäufen kein Privatverkäufer mehr, sondern gewerblicher Händler. Wenn er trotzdem versucht, die Rechte des Käufers (mit Hinweis, er wäre nur Privatverkäufer) zu beschneiden, dann ist sogar eine zeitlich unbeschränkte Rückabwicklung des Kaufes möglich.

            Gruß, Cybaer

            --
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  2. hi,

    kann ich als Privat-Verkäufer einen gegenstand der kaputt oder nicht dem entspricht was der Käufer erhofft hat die Rückgabe ablehnen?

    Fragst du hier ernsthaft, wie du dich absichern kannst, wenn du den Leuten bewusst defekte Ware andrehst?

    gruß,
    wahsaga

    --
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  3. Hi,

    kann ich als Privat-Verkäufer einen gegenstand der kaputt oder nicht dem entspricht was der Käufer erhofft hat die Rückgabe ablehnen?

    Hoffnung ist keine Basis für eine geschäftliche Beziehung. Der Kunde wird schließlich nicht daran gehindert, nachzufragen (oder den Kauf sein zu lassen).

    Etwas anderes ist es, wenn gravierende Mängel bewußt verschwiegen wurden (Gebrauchsspuren sind bei Gebrauchtwaren keine Mängel, aber eine Waschmaschine muß nicht nur waschen, sondern auch schleudern können - wenn sie das nicth mehr kann, wäre das zu erwähnen)

    Ist das Rechtens wenn ich bei Ebay folgende Klausel schreibe "Keine Rücknhame das Privatverkauf" ?

    Ja.

    Oder haben die Käufer immer ein "1 Jahres" rückgaberecht bzw Garantie?

    Wenn es ausgeschlossen wurde: Nein.

    Da wäre die einzige Möglichkeit nachzuweisen, daß der Verkäufer eben doch gewerblich handelt (s. EBay-Bewertungen). Dann dürfte er die Gewährleistung nicht ausschließen, und wenn der Hinweis aufs Rückgaberecht fehlt/falsch ist, ist die Frist für die Rückgabe unbegrenzt.

    Gruß, Cybaer

    --
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    1. Ist das Rechtens wenn ich bei Ebay folgende Klausel schreibe "Keine Rücknhame das Privatverkauf" ?
      Ja.

      Wobei: Die Gewährleistung wurde hier ja nicht ausgeschlossen, sondern nur klargestellt, daß man es nicht zurücknimmt. Insofern wird also eine 1-jährige Gewährleistungszeit gelten, in der der Verkäufer für die ordnungsgemäße Funktion der Ware bürgt.

      Gruß, Cybaer

      --
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