Moin,
Und jetzt, also deutlich nach dem angekündigtem Termin, erhalte ich die Einberufung. Das Studium möchte ich jedoch unter allen Umständen beginnen! Kann ich den Wehrdienst noch abbrechen? Oder Augen zu und durch? Ich meine diese zeitlichen Patzer kann sich das Wehrdienstamt doch nicht einfach so erlauben, oder?
Ich stand, allerdings ist das mehr als 20 Jahre her, vor einer ähnlichen Situation. Damals galt als Regel: Zur Erstausbildung / Erststudium wurde man zurückgestellt. Bei zweiter Ausbildung / Studium nach Ausbildung, sofern man nicht schon 1/3 oder mehr der Ausbildungszeit/Regelstudienzeit hinter sich hatte, wurde man gezogen. Seinerzeit hatte ich (Studium nach Ausbildung, dieses Studium wollte ich auf keinen Fall unterbrechen) die Wahl einer kontrolliert schlechten Kriegsdienstverweigerung, die durch den anschließenden Prozess das Drittel voll machte oder einer (damals 10-jährigen) Verpflichtung im Katastrophenschutz (THW, freiwilliger Feuerwehr, Johanniter etc.). Aber seitdem könnte sich die Rechtslage einschneidend geändert haben. Deshalb mein Tipp: Ab zum AStA und sich beraten lassen, die müssten solche Fälle eigentlich kennen. Auch ein Anruf beim Kreiswehrersatzamt ( heißen die noch so? Ich meine die Behörde, die für die Musterung zuständig ist) kann Klärung mit sich bringen.
Viele Grüße
Swen Wacker