Stefano Albrecht: Wehrdienst am Studienbeginn

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Servus Swen,

Damals galt als Regel: Zur Erstausbildung / Erststudium wurde man zurückgestellt. Bei zweiter Ausbildung / Studium nach Ausbildung, sofern man nicht schon 1/3 oder mehr der Ausbildungszeit/Regelstudienzeit hinter sich hatte, wurde man gezogen.

ist heute leicht anders. Man wird nur zur Erstausbildung zurück gestellt. Dazu zählt jedoch auch das Abitur. Das Erststudium zählt als weitere Ausbildung. Nicht zu vergessen ist hierbei, dass Bachelor und Master getrennte Studiengänge sind, und daher separat gehandhabt werden. Die Regel besagt nun, dass man u.a. nur dann zurück gestellt werden kann, wenn man 2/3 der regulären Studienzeit bereits abgeschlossen hat. Die Regelstudienzeit bezieht sich hierbei wie gesagt auf die einzelnen Studiengänge. Qelle.

Deshalb mein Tipp: Ab zum AStA und sich beraten lassen, die müssten solche Fälle eigentlich kennen.

Guter Tipp: Daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Danke.
Aber ich vermute, mir bleibt nichts anders übrig, als den Dienst jetzt abzuleisten. Zeitlich gesehen ist es gar nicht so unpassend.

Freundliche Grüße
Stefano Albrecht

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Sancta Simplicitas!