Tach !
Ich war jetzt beim Rechtsanwalt und der hat sich erst mal kaputtgelach wegen dem ganzen Zores, hat mir aber unmißverständlich klargemacht, daß ich im Streitfall keinerlei Chance hab, weil die derzeitige Rechtsprechung verlangt, daß ein "Bezug" zu der von mir angemeldeten Domain existieren muß. Heiße ich also Stoiber, darf ich eine Domain "www.stoiber.de" anmelden. Heiß ich aber Müller oder sonstwie, kann der derzeit in Bayern amtierende Ministerpräsident Anspruch auf die Domain geltend machen.
Und ich muß die dann freigeben.
Die alte Devise "first come, first serve" ist Schnee von gestern.
C'est ca :
Gruß Wastl