habe d'ehre Klawischnigg
Interessant wäre in dem Zusammenhang, inwiefern die Buchstabenkombination "CDUSUEW" ein "Namensrecht" berührt. Das sieht ja auf den ersten Blick wie der Vertipper eines Besoffenen aus. Es kann ja denke ich auch vor deutschem Recht nicht angehen, daß jede Abkürzung, jedes mögliche Akronym sofort irgendjemandes Rechte verletzt.,,
Naja, wenn es eine Domain "cdu-suew.de" schon vorher gegeben hat, nenne ich das Trittbrettfahrerei, vor allem bei Inhalten wie hier angedeutet.
Waere natuerlich interessant zu wissen, seit wann es die Domain ohne Bindestrich gibt. Denic zeigt ja nur die letzte Aktualisierung, bei der mit Bindestrich November 2004, bei der ohne Juni 2006. ;-)
man liest sich
Wilhelm