Projektverkauf: alle Rechte enthalten?
Userman
- recht
Hi,
habe ein Projekt inkl bestehende Linkpartnerschaften, Domain, Script + DB verkauft. Formuliert war es Folgendermaßen: "Es handelt sich um einen Komplettverkauf; d.h. Domain + Script + Linkpartnerschaften."
Nun habe ich an eine weitere Person das Script selbst verkauft und vereinbart, dass der 2. Käufer, der weder Domain, noch DB, sondern nur das Script erworben hat, des Designs ändert.
Wie dem auch sei, muss ich heute lesen, dass der 1.Käufer, der die Domain und alles bekam, meint, gemäß Artikelbeschreibung handle es sich um eine "Projektübergabe". Dies wieder soll einen Exklusivverkauf darstellen und er behauptet, dass zu diesem insbesondere die Rechte an dem betreffendem Script gehören, wobei davon nie die Rede war und das auch nie so vereinbart wurde. Das Script ist auf meinem Mist gewachsen und ich habe nie gesagt, dass es nicht weiterverkauft wird oder er eine Einzelnutzungslizenz o.ä. erhält.
Abgesehen davon sind die Daten des Projekts ohne DB nicht dieselben oder als Duplikat zu sehen.
Doch das Script, die Idee, die doch von mir war, wurde doch nicht "unbewusst" mitverkauft.
Könnt Ihr mir bitte mit Eurem Rat zur Seite stehen.
Bin irgendwie etwas verwirrt durch die Meinungen...
Danke und gute Nacht
habe d'ehre Userman
habe ein Projekt inkl bestehende Linkpartnerschaften, Domain, Script + DB verkauft. Formuliert war es Folgendermaßen: "Es handelt sich um einen Komplettverkauf; d.h. Domain + Script + Linkpartnerschaften."
Nun habe ich an eine weitere Person das Script selbst verkauft und vereinbart, dass der 2. Käufer, der weder Domain, noch DB, sondern nur das Script erworben hat, des Designs ändert.
Also, wenn ich Dir als Erster alles abgekauft haette und das ohne einen expliziten Hinweis auf ein reines Nutzungsrecht vom ominoesen Script:
Ich wuerde Dich rechtlich durch ein Dorf treiben.
Es waere so einfach:
Ich kapier es nicht, aber hinterher rumjammern. Geiz ist nicht geil!
Wilhelm
Also, wenn ich Dir als Erster alles abgekauft haette und das ohne einen expliziten Hinweis auf ein reines Nutzungsrecht vom ominoesen Script:
Ich wuerde Dich rechtlich durch ein Dorf treiben.
Mit welcher Begründung, würde mich interessieren.
Denn der Gegenstand der Auktion wurde übergeben und das ein Exklusivrecht dafür übertragen wird, steht nicht drin und ich wüsste nicht, dass das auomatisch inkl. ist.
Ebenso steht zu meinem Nachteil auch nicht drin, dass der Käufer es nicht weiterverkaufen darf o.ä., aber das ist mein Bier...
Ich kapier es nicht, aber hinterher rumjammern. Geiz ist nicht geil!
irgendwie muss ich dir zustimmen. aber wusste ich das davor? war eine ausnahme, dass ich ein projekt auf diesem wege verkaufe und schon gibt es schlechte erfahrungen damit.
falls irgendwem etwas bekannt sein sollte, dass bei einem Projektverkauf mein Geisteseigentum oder ein Exklusivrecht automatisch inklusive ist, dem würde ich danken, wenn er mir das mitteilen könnte. aber auch nach langer Suche fand ich keinen Anhaltspunkt diesbezüglich.
Hi,
Ich kapier es nicht, aber hinterher rumjammern. Geiz ist nicht geil!
irgendwie muss ich dir zustimmen. aber wusste ich das davor? war eine ausnahme, dass ich ein projekt auf diesem wege verkaufe und schon gibt es schlechte erfahrungen damit.
tja, wie wärs denn dann jetzt mit einer anwaltlichen Beratung? Kann mir schwer
vorstellen, dass Dir hier jemand helfen kann, reine Meinungen nützen ja nichts.
LG
Moin!
habe ein Projekt inkl bestehende Linkpartnerschaften, Domain, Script + DB verkauft. Formuliert war es Folgendermaßen: "Es handelt sich um einen Komplettverkauf; d.h. Domain + Script + Linkpartnerschaften."
Warum glaubst du, dass in "komplett" die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte des Skriptes nicht enthalten sein sollen?
Der Käufer wird eben genau dieser Ansicht sein, dass er wirklich komplett alles gekauft hat - und dazu gehört eben auch das alleinige Nutzungsrecht des Skriptes. Dein zweiter Weiterverkauf wäre demnach rechtswidrig, weil du diese Art Nutzung deines Skriptes verkauft hast.
Könnt Ihr mir bitte mit Eurem Rat zur Seite stehen.
Bin irgendwie etwas verwirrt durch die Meinungen...
Wenn der erste Käufer gegen dich klagt, räume ich ihm durchaus gute Gewinnchancen ein.
- Sven Rautenberg
Moin!
habe ein Projekt inkl bestehende Linkpartnerschaften, Domain, Script + DB verkauft. Formuliert war es Folgendermaßen: "Es handelt sich um einen Komplettverkauf; d.h. Domain + Script + Linkpartnerschaften."
Warum glaubst du, dass in "komplett" die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte des Skriptes nicht enthalten sein sollen?
weil nochmal eigens aufgeführt ist, dass domain und script das komplettpaket ausmachen. der gegenstand der auktion wurde übergeben und von den rechten war nie die rede.
ist das nicht geisteseigentum oder wie man das nennt.
ein kleiner vergleich: es ist einem archtekt gestattet, nach dem verkauf eines planes für ein haus, denselben plan einem anderen kunde zu verkaufen, sodass dieser das selbe bauen kann. in dem fall hält es auch vor gericht und der kläger könnte es gleich vergessen da das geisteseigentum dem planer nicht aberkannt werden kann außer es wurde ausdrpcklich vereinbart.
Tachchen!
ein kleiner vergleich: es ist einem archtekt gestattet, nach dem verkauf eines planes für ein haus, denselben plan einem anderen kunde zu verkaufen, sodass dieser das selbe bauen kann.
Och ...
Wenn es sich um einen Plan für ein "08/15-Haus" für 2 Partein in je einer
Doppelhaushälfte handelt, bei dem der individuelle Planungsaufwand darin
bestand, nicht tragende Wände nach Wunsch am PC zu verschieben, dann wird
man wohl davon ausgehen dürfen, dass der Architekt nach Erhalt seiner x€
den Plan noch einmal wird nehmen dürfen, um für andere Menschen in anderen
Häusern noch einmal Wände individuell zu verschieben.
Hat der Architekt aber gesagt "Ich entwerfe ihnen hier was ganz Exklusives"
und hat er dafür auch x+Y€ genommen, so wird man sich fragen müssen, ob es
dem Parteiwillen enspricht, wenn der Häuslebauer ein Jahr später "sein Haus"
ganz exklusiv noch einmal in der Nachbarschaft wiederfindet.
Und genau das könnte auch bei dir der Fall sein:
Jeder hat so bestimmte, etwas nebulöse Vorstellungen gehabt und man hat
die eine oder andere blumige Klausel in seinen Vertrag aufgenommen ...
... so richtig klar ist aber nicht, ob jeder das Gleiche damit gemeint hat.
Also wird man sich im Zweifel vom Gericht klären lassen müssen, was jeder
meinen durfte bei Unterzeichnung des Vertrags.
Und da können viele Lösungen von sich behaupten, nachvollziehbar zu sein.
Gruß
Die schwarze Piste
Moin!
habe ein Projekt inkl bestehende Linkpartnerschaften, Domain, Script + DB verkauft. Formuliert war es Folgendermaßen: "Es handelt sich um einen Komplettverkauf; d.h. Domain + Script + Linkpartnerschaften."
Warum glaubst du, dass in "komplett" die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte des Skriptes nicht enthalten sein sollen?
weil nochmal eigens aufgeführt ist, dass domain und script das komplettpaket ausmachen. der gegenstand der auktion wurde übergeben und von den rechten war nie die rede.
Es müssen aber auch Rechte verkauft werden, sonst könnte der Käufer das Skript nicht nutzen. Und es müssen sogar mehr als einfache Benutzungsrechte verkauft worden sein, denn es dürfte klar sein, dass so ein Komplettverkauf, den du getätigt hast, weil du das Projekt los werden wolltest, von dir ja nicht weiterentwickelt wird, also wurde auch das Recht zu Veränderungen am Skript verkauft.
Weiterhin wurde mit Sicherheit auch das Recht zur wirtschaftlichen Ausbeutung des Skriptes verkauft, denn du hast ja durch deinen Komplettverkauf deutlich gemacht, dass du das Projekt los werden willst, der Käufer muß es also auch komplett oder in Teilen weiterverkaufen dürfen. Die Frage ist: Hat er dieses Recht exklusiv, oder hast du auch noch die Erlaubnis, Teile des Werks an Dritte zu verkaufen.
Und meine Auffassung, dass ein Richter durchaus zu der Überzeugung gelangen könnte, dass du eben kein Recht mehr hast, dein Skript wirtschaftlich auszubeuten, ist dir ja jetzt bekannt.
ist das nicht geisteseigentum oder wie man das nennt.
Lies das Urhebergesetz mal durch. Du bist zwar untrennbar der Urheber des Skriptes, aber du kannst ohne Probleme das Nutzungsrecht an einem Skript exklusiv an einen Dritten verkaufen - und hast dann eben nicht mehr das Recht, das Skript wirtschaftlich selbst auszubeuten.
ein kleiner vergleich: es ist einem archtekt gestattet, nach dem verkauf eines planes für ein haus, denselben plan einem anderen kunde zu verkaufen, sodass dieser das selbe bauen kann.
Nein, das ist es nicht. Wenn der erste Käufer dem Architekten den Hausplan exklusiv abgekauft hat, ist es dem Architekten nicht mehr erlaubt, den Plan an weitere Käufer zu verkaufen.
Sowas wird sich der Architekt in der Regel durch einen höheren Preis vergüten lassen, weil er sich dieser Exklusivitätsproblematik bewußt ist, und es wird auch im Vertrag eindeutig geregelt sein. Und auch der Käufer wird mit Sicherheit ein Interesse daran haben, eben ein einzigartiges Haus zu besitzen, welches nicht einfach tausendfach nachgebaut werden kann.
Genauso wie dein Käufer ein Interesse daran hat, dass du nicht das Skript noch tausendfach selbst verkaufst - entweder weil er keine Konkurrenz bei den Skriptnutzern wünscht (wenn nur er das Skript hat, kann nur er das Projekt betreiben), oder weil er diesen wirtschaftlichen Ertrag gerne selbst abschöpfen will.
in dem fall hält es auch vor gericht und der kläger könnte es gleich vergessen da das geisteseigentum dem planer nicht aberkannt werden kann außer es wurde ausdrpcklich vereinbart.
Wie gesagt: Entscheidend ist, was vereinbart wurde. Ein Architekt wird, weil solche Probleme der Nutzungsrechte von Bauplänen absolut nichts neues sind, immer einen schriftlichen Kaufvertrag machen, das wird mit Sicherheit auch ein Standardvertrag einer Architektenvereinigung sein, die die Fallstricke und Probleme kennt, und deshalb wird garantiert auch ein Paragraph zu den Nutzungsrechten der Pläne enthalten sein, so dass diese Frage ganz eindeutig geklärt sein dürfte.
Wenn nichts explizit vereinbart wurde, so wie bei dir, muß der Richter auslegen, was gemeint sein könnte. Und da sehe ich gute Chancen, dass der Käufer mit seiner Ansicht, so ein Komplettverkauf von Skript, Domain und Datenbank enthält auch alle exklusiven Nutzungsrechte an Skript, Domain und Datenbank, sich vor Gericht durchsetzen kann.
Mit anderen Worten: Wenn du dich mit dem Käufer nicht außergerichtlich einigst, und es zum Prozess kommt, hast du ein recht hohes Risiko, dass du verlierst.
Und an dieser Meinung ändert sich auch nichts, wenn du noch soviele Beispiele von anderen Vorgängen bringst. Die Tatsache, dass diese Meinung schon von zwei Leuten vertreten wird, sollte dir zu denken geben.
- Sven Rautenberg