Tachchen!
ein kleiner vergleich: es ist einem archtekt gestattet, nach dem verkauf eines planes für ein haus, denselben plan einem anderen kunde zu verkaufen, sodass dieser das selbe bauen kann.
Och ...
Wenn es sich um einen Plan für ein "08/15-Haus" für 2 Partein in je einer
Doppelhaushälfte handelt, bei dem der individuelle Planungsaufwand darin
bestand, nicht tragende Wände nach Wunsch am PC zu verschieben, dann wird
man wohl davon ausgehen dürfen, dass der Architekt nach Erhalt seiner x€
den Plan noch einmal wird nehmen dürfen, um für andere Menschen in anderen
Häusern noch einmal Wände individuell zu verschieben.
Hat der Architekt aber gesagt "Ich entwerfe ihnen hier was ganz Exklusives"
und hat er dafür auch x+Y€ genommen, so wird man sich fragen müssen, ob es
dem Parteiwillen enspricht, wenn der Häuslebauer ein Jahr später "sein Haus"
ganz exklusiv noch einmal in der Nachbarschaft wiederfindet.
Und genau das könnte auch bei dir der Fall sein:
Jeder hat so bestimmte, etwas nebulöse Vorstellungen gehabt und man hat
die eine oder andere blumige Klausel in seinen Vertrag aufgenommen ...
... so richtig klar ist aber nicht, ob jeder das Gleiche damit gemeint hat.
Also wird man sich im Zweifel vom Gericht klären lassen müssen, was jeder
meinen durfte bei Unterzeichnung des Vertrags.
Und da können viele Lösungen von sich behaupten, nachvollziehbar zu sein.
Gruß
Die schwarze Piste
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