Hallo Richard,
Hier geht es doch gar nicht um Steuerhinterziehung, sondern um den Gläsernen Bankkunden in Deutschland.
Dir ist bekannt, dass die Quellensteuer dieser Konten an die deutschen Steuerbehörden überwiesen wird? Die deutschen Finanzämter haben zwar keinen direkten Zugriff auf diese Konten, den Ermittlungsbehörden wird aber recht bereitwillig Auskunft erteilt.
Die einzige Quellensteuer die ich kenne wird vom Schweizer Lohn direkt abgezogen. Also einer der in Deutschland wohnt, ind er Schweiz arbeitet,zahlt 4,5 % Quellensteuer an die Schweiz. Die Rechnung mit der BRD wird später fällig (1/4,1/2 oder jährlich). Dafür stellt der Schweizer Arbeitgeber eine Jahresabrechnung für die Deutschen Behörden aus. Vom Bankkonto, wo, welche Nummer und so weiter steht da nichts drauf. Geht ja auch niemand was an. Bei der Lohnabrechnung kann man auch den letzten Satz: "wird überwiesen auf blablabla" abkleben und kopieren. Für die Steuer ist nur relevant, wievielverdient worden ist, nicht auf welches Konto bezahlt worden
ist. Wär ja noch schöner...
...den Ermittlungsbehörden wird aber recht bereitwillig Auskunft erteilt.
Diese Formulierung erweckt den Eindruck, das jeder Beamte (Rathaus und Finanzamt) somal eben locker in der Schweiz anfragen könnte. Dem ist nicht so! Da muss zwingend eine Straftat oder ein Ermittlungverfahren anhängig sein, mit Richterbeschluss und dem ganzen drumrum.
Der Vorteil ist einfach, dass Steuerhinterziehung in der Schweiz kein Straftatbestand ist.
Ich weiss immer noch nicht wie du auf Steuerhinterziehung kommst?
Mir ging es um den Gläsernen Kunden, und wie Privatpersonen durchleuchtet werden können.
Die ganz legalen Möglichkeiten sind doch in fast allen Fällen ausreichend. Wenn du auf dein Schweizer Bankkonto einen grösseren Bargeldbetrag einzahlen willst, wirst du dessen Herkunft nachweisen müssen.
Nein, definitiv nicht. Musst nur wissen welche Bank *g*, nicht das ich solche Summen über hätte - schön wärs zwar...
Als Ausländer hast du dich schon strafbar gemacht, wenn du ohne Bescheinigung mit mehr als 15'000.-- CHF in bar eingereist bist.
Wenn du aber an der Grenze wohnst, fährst du eben jeden Tag rüber,mit der maximal erlaubten Sume (nicht mal 5 min Aufwand).
Die SWIFT-Daten für die Überweisungen werden ohnehin in Brüssel gespeichert und sind dort einsehbar.
Das wäre ja absolut bescheuert, wenn man Geld über die Bank von einem Land ins andere transferiert. Da braucht man dann auch kein schweizer Bankgeheimnis. Never, ever Überweisung. Ist doch logisch. Gleiches gilt für Onlinebanking. Wer es trotzdem tut ist selber schuld.
Eine Schweizer Bank wird einem Ausländischem Amt nie und nimmer Auskunft über einen Kunden und dessen Konto machen, nur weil die Betreffende Person Arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger ist. Ohne Handfeste Beweise geht da gar nichts.
Viele Grüsse gary