Richard Rüfenacht: HILFE, ICH WURDE ABGEZOCKT!!!

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Hallo gary!

Hier geht es doch gar nicht um Steuerhinterziehung, sondern um den Gläsernen Bankkunden in Deutschland.

Zugriff auf Bankdaten haben die Finanzämter, und die interessieren sich für entgangene Steuern.

Die einzige Quellensteuer die ich kenne wird vom Schweizer Lohn direkt abgezogen.

Du redest von der Regelung für Grenzgänger. Ich rede von den Bankkonten. Auf die Zinserträge der Schweizer Bankkonten wird eine Quellensteuer erhoben und direkt an die Steuerverwaltungen abgeführt. Die Schweizer können diese Beträge dann in ihreren Steuererklärungen geltend machen. Für in Deutschland wohnhafte Kontoinhaber wird derzeit 20% der Zinserträge direkt an den Deutschen Staat abgeführt, wobei keine Konten- und Namensnennung erfolgt, das Bankkundengeheimnis also gewahrt bleibt.

...den Ermittlungsbehörden wird aber recht bereitwillig Auskunft erteilt.
Diese Formulierung erweckt den Eindruck, das jeder Beamte (Rathaus und Finanzamt) somal eben locker in der Schweiz anfragen könnte. Dem ist nicht so! Da muss zwingend eine Straftat oder ein Ermittlungverfahren anhängig sein, mit Richterbeschluss und dem ganzen drumrum.

Das gilt für offizielle Rechtshilfeersuchen. Ich rede auch nicht von jedem Beamten, sondern von Ermittlungsbehörden. Wie intensiv hier die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist, hat der Fall Jan Ullrich gerade gezeigt.

Die ganz legalen Möglichkeiten sind doch in fast allen Fällen ausreichend. Wenn du auf dein Schweizer Bankkonto einen grösseren Bargeldbetrag einzahlen willst, wirst du dessen Herkunft nachweisen müssen.
Nein, definitiv nicht. Musst nur wissen welche Bank *g*, nicht das ich solche Summen über hätte - schön wärs zwar...

Offenbar hast du damit keine praktische Erfahrung. Die Bank geht ein gewaltiges Risiko ein, sie ist verpflichtet, jeden auch noch so kleinen Verdacht auf Geldwäscherei der Bankenaufsicht zu melden. Und wer unbegründet mit Bargeld daher kommt, unterliegt nun mal diesem Verdacht.

Wenn du aber an der Grenze wohnst, fährst du eben jeden Tag rüber,mit der maximal erlaubten Sume (nicht mal 5 min Aufwand).

Falls sich der deutsche Zoll nicht gerade mal wieder daran erinnert, dass es sich zur Zeit noch um eine Schengen-Aussengrenze handelt, dann kann das auch etwas länger dauern und die Kontrolle etwas gründlicher ausfallen.

Das wäre ja absolut bescheuert, wenn man Geld über die Bank von einem Land ins andere transferiert. Da braucht man dann auch kein schweizer Bankgeheimnis. Never, ever Überweisung. Ist doch logisch. Gleiches gilt für Onlinebanking. Wer es trotzdem tut ist selber schuld.

Du hast da wohl reichlich weltfremde Vorstellungen. Die Zeit der Geldköfferchen ist nun mal vorbei.

Eine Schweizer Bank wird einem Ausländischem Amt nie und nimmer Auskunft über einen Kunden und dessen Konto machen, nur weil die Betreffende Person Arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger ist. Ohne Handfeste Beweise geht da gar nichts.

Die Bank wird einem ausländischen Amt überhaupt keine Auskünfte erteilen, die Polizei hingegen schon. Und wenn ein deutscher HartzIV-Empfänger mehrfach mit nennenswerten  Bargeldbeträgen in der Schweiz aufkreuzt, ist dies schlicht ein Fall für die Polizei.

Beste Grüsse
Richard