wahsaga: Nachtrag (evt. wichtig, für mich auf jedenfall :)

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hi,

Soweit ich weiß, gibt es keine Pflicht, dass du solche Schäden dem Vermieter unverzüglich zu melden hast

Denke ich auch.
Anders wäre das bei einem Schaden, der bei längerem Bestehen eine Wertminderung der Mietsache zur Folge haben könnte - wenn also die Dusche trotz kaputter Scheibe nach wie vor fröhlich benutzt, und dabei Holzparkett und Wände immer wieder "nassgesaut" werden würden - dann obliegt dem Mieter natürlich eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung.

Ist aber hier nicht der Fall - und so lange du als Mieter dich daran nicht störst, bzw. etwas provisorisch behebst, sehe ich da kein Problem.
Der Vermieter kann dann ja reparieren lassen, bevor der nächste Mieter einziehen will - und bei einer Duschscheibe, die wegen "Altersschwäche" zu Bruch geht, sehe ich da auch ihn als denjenigen, der das zu Leisten hat.

gruß,
wahsaga

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