Forumsmitglied: [OT] Mieter will bestätigung

Hallo,

Ich und meine Freundin haben eine Wohnung bezogen (vor ca. 3 Jahren).
Jetzt (vor einigen Monaten) ging beim Putzen eine Wand der Duschkabine kaputt, beim abziehen der Kabine mit einem abzieher ist die eine Wand der kabine einfach gebrochen, wie Glas in Tausendteile.
Nach direktem hinsehen war direkt klar das es nicht normal sei, denn das Material was ja eigentlich sonst sehr flexibel ist war sehr spröde und einfach "Hart" geworden. Nun ich muss zugeben das die Dusche doch schon auch ein Paar Jahre älter, ich schätze mal 10-15 Jahre.
Wir haben den fall eigentlich nicht beim Vermieter gemeldet da wir die Dusche eh nicht benutzen weil Sie zum Gäste-WC gehört und der raum eigentlich nie im gebrauch war und ist. Wenn es aber zum auszug gekommen wär wollten wir Sie reparieren lassen.
Nun hat unserer Vermieter aber Wind davon bekommen das die eine Wand kaputt ist und hat uns ein Brief geschickt das er "innerhalb von 14 einen neuen einbau" bestätigt haben möchte.
Leider geht das beim besten willen da wir finanziell gerade nicht in der lage sind und meine Hausrat Versicherung hatte ich zum Zeitpunkt des Schadens noch garnicht abgeschlossen.
Was bleibt mir jetzt übrig? Was kann ich machen?

p.s: Wir hatten noch nie Mietschulden und die Miete ist wirklich jedem Monat am 1 drauf, aber mein Vermieter ist trotzdem ein miesepeter, kann der mir jetzt einen Strick daraus drehen?

Danke für jegliche tips

  1. Nun hat unserer Vermieter aber Wind davon bekommen das die eine Wand kaputt ist und hat uns ein Brief geschickt das er "innerhalb von 14 einen neuen einbau" bestätigt haben möchte.

    Geh zum Mieterverein. Lass dich beraten.

    Der Vermieter ist durchaus verpflichtet, den Mietgegenstand instandzuhalten, d.h. es könnte durchaus sein, dass ER für den Einbau der Duschtrennwand zahlt, nicht du.

    Peter

    1. Hallo,

      ok, aber wie sieht das aus weil ich es ihm nicht direkt gemeldet habe?
      Da kann mir bestimmt was oder?

      1. ok, aber wie sieht das aus weil ich es ihm nicht direkt gemeldet habe?
        Da kann mir bestimmt was oder?

        Lass dich beraten. Von Experten.

        Der Vermieter kann dir nur dann ans Bein pinkeln, wenn die Rechtslage das so vorsieht, ODER wenn die Rechtslage zwar eine andere ist, aber du es aus Unwissenheit geschehen läßt.

        Peter

  2. Hallo,

    wie es in D aussieht, weiß ich nicht. In Ö. ist der Vermieter neuerdings verpflichtet, altersbedingte Schäden wie Warmasserspeicher,...o.ä., selbst zu tragen. Bei deinem Fall wäre es ja wohl auch nichts anderes.
    Schließlich ist es ja auch so, dass du beim Mieten eines alten Autos, das plötzlich einen Motorschaden hat, auch nicht für den Motorschaden aufkommen musst. Anders wäre es ja schon sittenwidrig.

    Markus

  3. p.s: Wir hatten noch nie Mietschulden und die Miete ist wirklich jedem Monat am 1 drauf, aber mein Vermieter ist trotzdem ein miesepeter, kann der mir jetzt einen Strick daraus drehen?

    Vermutlich ist das eine Schönheitsreperatur, die Du laut MV bezahlen musst.

    Aber Du könntest natürlich einen Mietkrieg androhen, wenn der Mann sich nicht vernünftig benimmt. Als Mieter bist Du im Vorteil, Du kommst einfach mit Mietkürzungen für dies und das, bleibst mit den geminderten Mieten ein wenig in Rückstand bzw. drohst unter Verweis auf Deine schlechte Situation gar nicht mehr zu zahlen.

    Selbst zur Sau werden bevor der Vermieter zur Sau wird: "Sau it first!"

  4. Tachchen!

    Grundsätzlich wird wohl der Vermieter für solche Reparaturen zuständig sein.
    Eine Pflicht, Schäden unverzüglich zu melden, sollte dich regelmäßig nicht
    deiner Rechte berauben, sondern bestenfalls haften lassen für eine
    Vergrößerung des Schadens ... den du noch nicht erwähnt hättest.

    Also ab zum Mieterschutzbund, der Verbraucherzentrale o.ä.
    und dann sehen, wie sich die Sache regeln lässt. Im Zweifel zu deinen Gunsten.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
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  5. Hallo,

    also ganz spontan würde ich dem Vermieter empfehlen, doch einfach mal die Handwerker vorbeizuschicken, wenn er "innerhalb von 14 Tagen einen neuen Einbau" bestätigt haben möchte. Mir scheint die Reparatur nämlich in den Verantwortungsbereich des Vermieters zu fallen. Ich bin allerdings kein Experte - also lass Dich unbedingt von eben solchen beraten.

    Witzigerweise hatte ich mit meiner Hausverwaltung kürzlich ganz ähnliche Maleschen. Hier ging es um die Dusch-Kabine und die kompletten Armaturen im Bad. Die wollte ich erneuert haben, weils einfach schäbig aussah. Die Hausverwaltung empfahl mir freundlich, das doch einfach auf eigene Kosten zu machen. Prima Idee. Ich bin dann einfach vorbeigefahren, hab meine Einschätzung der Sachlage vorgetragen und empfohlen, hier doch einfach die Gerichte entscheiden zu lassen, da ich mir auch selbst nicht sicher war. Das Ende vom Lied war jedenfalls, dass 1 Woche später die Handwerker klingelten. Ich weiß also immer noch nicht, wie die genaue Rechtslage aussieht. Jedenfalls musste ich nix zahlen. In meiner Zweit-Wohnung wurde das Bad schon vor längerer Zeit auf meinen Wunsch hin erneuert. Auch hier hat der Vermieter gezahlt, ohne irgendwelche Schwierigkeiten zu machen.

    So viel zu meinen Erfahrungen in Sachen Bad-Renovierung.

    Cheers
    Cervantes

  6. Hallo nochmal,

    ok danke für die netten tips die mir doch sehr geholfen haben, aber was sage ich dem Vermieter? Ich meine der Schaden ist ja vor einigen Monaten entstanden, was soll ich sagen wenn er fragt warum ich gerade jetzt wo er mich schriftlich auffordert Ihn auffordere den Schaden zu zahlen?
    Wie gesagt, es tut mir jetzt leid das ich das nicht direkt gemeldet habe... das war reine schluderei von mir (liegt aber auch wohl daran das diese Dusche kaum benutzt wurde).
    Danke!

    1. Hallo,

      aber was sage ich dem Vermieter?

      genau das:

      (liegt aber auch wohl daran das diese Dusche kaum benutzt wurde).

      Wenn bei mir in meiner Mietwohnung etwas kaputtgeht, versuche ich erstmal, das provisorisch wieder in Ordnung zu bringen - aber nur, wenn ich dieses "etwas" auch brauche. Wenn also beispielsweise das Türschloss an der Wohnzimmertür kaputtgeht, würde ich das erstmal auf sich beruhen lassen (diese Tür mache ich sowieso nie zu), und "irgendwann" mal melden. Wobei dieses "irgendwann" auch erst zum Zeitpunkt des Ausziehens sein könnte.

      Soweit ich weiß, gibt es keine Pflicht, dass du solche Schäden dem Vermieter unverzüglich zu melden hast (oder ist das explizit vereinbart?).

      So long,
       Martin

      --
      Ich stehe eigentlich gern früh auf.
      Außer morgens.
      1. Hallo Martin,

        nein, sowas ist nicht vereinbart. Es steht nichtmal im Vertrag das ich für "Schönheits" - oder kleinere Reperaturen aufkommen muss.
        Der versucht mir nur an den Karren zu fahren weil er einmal einen einsatz des Klemptners bezahlen musste weil ein Wasserhahn kaputt ging und das Wasser lief und lief und einfach nicht auszuschalten war weil wir in der Wohnung keinen Wassersperrhahn haben sondern nur die Nachbarn. Also musste meine Frau einen Klemptner rufen weil Sie es mit der Angst bekamm, das hat Ihn wohl sauer gemacht.
        (Es ist die einbauküche des Vermieters, nicht unsere)

        Danke!

        achso, schreibt man wirklich so Klemptner? ;)

        1. zur Info:

          achso, schreibt man wirklich so Klemptner? ;)

          Klempner

        2. hi,

          achso, schreibt man wirklich so Klemptner? ;)

          Nur, wenn er auch chronisch klaut - sonst ohne 't'.

          gruß,
          wahsaga

          --
          /voodoo.css:
          #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
          1. Hallo,

            achso, schreibt man wirklich so Klemptner? ;)
            Nur, wenn er auch chronisch klaut

            Dann aber ohne 'm'.

            Gruß aus Berlin,
            Markus

            --
            alles wird gut...
            1. hi,

              achso, schreibt man wirklich so Klemptner? ;)
              Nur, wenn er auch chronisch klaut

              Dann aber ohne 'm'.

              Nö - soll ja die Verbindung von beidem ausdrücken :-)

              gruß,
              wahsaga

              --
              /voodoo.css:
              #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
            2. Hi,

              achso, schreibt man wirklich so Klemptner? ;)
              Nur, wenn er auch chronisch klaut
              Dann aber ohne 'm'.

              ach was, das klaut er dann irgendwann selbst. ;-)

              *scnr*
               Martin

              --
              Wer morgens zerknittert aufsteht, hat den ganzen Tag Gelegenheit, sich zu entfalten.
          2. Hallo wahsaga,

            danke für den hinweis ;) ich wusste doch das was nicht stimmt.
            Ich werde euch auf den laufenden halten was mein Vermieter dazu sagt wenn ich den spieß jetzt umdrehe.
            Danke euch allen!

      2. hi,

        Soweit ich weiß, gibt es keine Pflicht, dass du solche Schäden dem Vermieter unverzüglich zu melden hast

        Denke ich auch.
        Anders wäre das bei einem Schaden, der bei längerem Bestehen eine Wertminderung der Mietsache zur Folge haben könnte - wenn also die Dusche trotz kaputter Scheibe nach wie vor fröhlich benutzt, und dabei Holzparkett und Wände immer wieder "nassgesaut" werden würden - dann obliegt dem Mieter natürlich eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung.

        Ist aber hier nicht der Fall - und so lange du als Mieter dich daran nicht störst, bzw. etwas provisorisch behebst, sehe ich da kein Problem.
        Der Vermieter kann dann ja reparieren lassen, bevor der nächste Mieter einziehen will - und bei einer Duschscheibe, die wegen "Altersschwäche" zu Bruch geht, sehe ich da auch ihn als denjenigen, der das zu Leisten hat.

        gruß,
        wahsaga

        --
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    2. ok danke für die netten tips die mir doch sehr geholfen haben, aber was sage ich dem Vermieter? Ich meine der Schaden ist ja vor einigen Monaten entstanden, was soll ich sagen wenn er fragt warum ich gerade jetzt wo er mich schriftlich auffordert Ihn auffordere den Schaden zu zahlen?

      Die ganz coole Variante wäre den geschilderten Sachverhalt an sich zu verleugnen, was soll der Vermieter denn machen? Feststellungsklage?

      Später werden dann nach eingehender Prüfung die Kosten auf den Vermieter abgewälzt.

      Sofern zulässig natürlich nur, wir wollen ja falsches Handeln aus Unkenntnis erst einmal vermeiden.   ;)

  7. Hallo,

    lass dich mal ordentlich beraten. Gehe entweder zum Mieterverein oder frag
    mal in einer der fachlich bezogenen Newsgroup, z.B. de.soc.recht.wohnen.
    Dort sitzen viel eher Leute, die das nötige Wissen und möglicherweise
    auch die Erfahrung haben, eine etwas hilfreichere Antwort zu verfassen
    als die hier Teilnehmenden. Eine Garantie dafür gibt es aber natürlich
    nicht.

    Meine persönliche Einschätzung ist die, daß du den Schaden zu zahlen hast,
    weil du ihn verursacht hat. Wenn du beweisen kann, daß die Duschwand
    durch Altersschwäche quasi von alleine eingebrochen ist, sieht das anders
    aus. Solange du das nicht kannst -- und ich bezweifle, daß du das kannst --
    hast du den Schaden verursacht und wirst ihn zahlen. Oder eben deine
    Versicherung.
    Aber wie immer: IANAL

    Gruß
    Slyh