Selbstverständlich ist es bei einer Firmenübernahme oder hier einer Teilübernahme erlaubt die Kundendaten weiterzugeben. Allerdings ist für diesen Vorgang eine rechtliche Grundlage, also ein Vertrag zu erstellen. Alles andere wäre ja nicht praktikabel.
Und wer muss dann anschließend haften für die Vertragserfüllung?
Beide Seiten bzw. insbes. der vertragsbrüchig Werdende? ;)
Ansonsten wäre ich skeptisch ob die Kundendatenweitergabe zulässig ist, wenn Du Dir mal irgendwelche Verträge ansiehst, die Du als Kunde unterzeichnet hast, dann wirst Du feststellen, dass Du bereits beim Vertragsabschluss Dein Einverständnis zur
Datenweitergabe gegeben hast (ja, ja, das Kleingedruckte).Hab eich eben nicht gemacht. Die Weitergabe von Daten war nicht vereinbart.
Es gilt immer noch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Deine Kunden werden ja wohl nicht unhappy werden wenn Sie weiterhin kundenspezifisch betreut werden, der ansonsten wegen Teilaufgabe des Geschäfts nicht mehr bereitstehen würde.