Darf man Kunden verkaufen?
Hansi
- recht
0 MarkX0 Otto0 _King Lully0 Hansi0 _King Lully0 Daywalker0 _King Lully0 Hansi
Hallo Leute,
ich habe da eine für mich brisante Frage.
Ich habe eine Firma. Leider läuft sie in einigen Bereichen schlecht.
So über die Jahre habe ich ca. 1.200 Kunden für Internet-Access, Webhosting und sonstige kleine Webdienstleistungen angesammelt. D ich aber den Access z.B. selber zukaufen muss, und das leider jedes Jahr teurer wird, will ich die ganze Sparte Internet-Access und Webhosting verkaufen. Ich habe auch einen Interessenten dafür.
Kann ich die Kundendaten einfach weitergeben und der Käufer versorgt die Kunden demnächst?
Die Firma selber behalte ich, weil ohne diese Sparte krieg ich sie wieder richtig hoch mit den übrigen Aufträgen.
Muss ich die Kunden fragen, ob sie der Vertragsübertragung zustimmen?
Liebe Grüße
Euer Hansi
Hallo,
aus meiner Sicht mußt die Kunden fragen ob sie damit einverstanden sind, daß ihre persönlichen Daten weitergegeben werden.
MfG
MarkX.
Hi Hansi,
evtl. kann man die eine Firma in zwei Firmen aufsplitten.
1)Firma A = Internet-Access, ...
2)Firma B = ???
und dann könnte man die Firma A verkaufen. Warum sollte das nicht gehen. Die Kundendaten kannst du bestimmt unter bestimmten Voraussetzungen weitergeben.
War im Fall Mannesmann/Vodafone auf möglich, glaube nicht das Vodafone sich einen neuen Kundenkreis nach der Übernahme aufgebaut hat.
Da man solche Verkaufe bestimmt nicht ohne einen Anwalt/Notar macht, würde ich den einfach mal nach deinen Möglichkeiten fragen.
MfG
Otto
Hallo Otto,
evtl. kann man die eine Firma in zwei Firmen aufsplitten.
1)Firma A = Internet-Access, ...
2)Firma B = ???
Das wäre ja vielleicht der passende Weg. Aber ich ahbe weder die Zeit, noch das Geld, eine extra Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft durchzuführen. Bis das alles wasserdicht eingetragen ist, dauert es vielleicht drei Monate oder mehr und dann ist der Interessent weg.
Gibts da nicht einen anderen Weg?
Darf ich die Kundendaten einfach so weitergeben?
LG
Hansi
Hallo Otto,
evtl. kann man die eine Firma in zwei Firmen aufsplitten.
1)Firma A = Internet-Access, ...
2)Firma B = ???Das wäre ja vielleicht der passende Weg. Aber ich ahbe weder die Zeit, noch das Geld, eine extra Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft durchzuführen. Bis das alles wasserdicht eingetragen ist, dauert es vielleicht drei Monate oder mehr und dann ist der Interessent weg.
Gibts da nicht einen anderen Weg?
Darf ich die Kundendaten einfach so weitergeben?
Wer redet denn von Kapitalgeschellschaften. Das ganze funktioniert doch gleichsam mit zwei separaten Personengesellschaften. Was Du aber doch hier de fakto möchtest ist Folgendes: Deine Kunden im Access-Bereich loswerden und im Idealfall daraus noch Geld schlagen. Um alles Weitere willst Du Dich vermutlich nicht kümmern. Vielleicht versetzt Du Dich mal in die Lage Deiner Kunden. Die werden unter Umständen gar nicht begeistert sein, einfach ungefragt weitergereicht zu werden - ob das nun juristisch möglich ist oder nicht. Da sollte sich auch Dein Kauf-Interessent mal Gedanken drüber machen, denn im Zweifel löst sich seine Investition dann ganz schnell in Luft auf. Nur wenn Preise, Leistungen und Service auf gleichem Niveau fortgeführt werden, kann so etwas kundenfreundlich abgewickelt werden. Genau hier dürfte es aber schwierig werden, denn wenn Dein Nachfolger alles genauso macht wie Du, wird er auch genau so unprofitabel arbeiten.
Gargamel
Die Firma selber behalte ich, weil ohne diese Sparte krieg ich sie wieder richtig hoch mit den übrigen Aufträgen.
Muss ich die Kunden fragen, ob sie der Vertragsübertragung zustimmen?
Selbstverständlich ist es bei einer Firmenübernahme oder hier einer Teilübernahme erlaubt die Kundendaten weiterzugeben. Allerdings ist für diesen Vorgang eine rechtliche Grundlage, also ein Vertrag zu erstellen. Alles andere wäre ja nicht praktikabel.
Ansonsten wäre ich skeptisch ob die Kundendatenweitergabe zulässig ist, wenn Du Dir mal irgendwelche Verträge ansiehst, die Du als Kunde unterzeichnet hast, dann wirst Du feststellen, dass Du bereits beim Vertragsabschluss Dein Einverständnis zur Datenweitergabe gegeben hast (ja, ja, das Kleingedruckte).
Hallo King_lully,
Selbstverständlich ist es bei einer Firmenübernahme oder hier einer Teilübernahme erlaubt die Kundendaten weiterzugeben. Allerdings ist für diesen Vorgang eine rechtliche Grundlage, also ein Vertrag zu erstellen. Alles andere wäre ja nicht praktikabel.
Und wer muss dann anschließend haften für die Vertragserfüllung?
Ansonsten wäre ich skeptisch ob die Kundendatenweitergabe zulässig ist, wenn Du Dir mal irgendwelche Verträge ansiehst, die Du als Kunde unterzeichnet hast, dann wirst Du feststellen, dass Du bereits beim Vertragsabschluss Dein Einverständnis zur
Datenweitergabe gegeben hast (ja, ja, das Kleingedruckte).
Hab eich eben nicht gemacht. Die Weitergabe von Daten war nicht vereinbart.
LG
Hansi
Selbstverständlich ist es bei einer Firmenübernahme oder hier einer Teilübernahme erlaubt die Kundendaten weiterzugeben. Allerdings ist für diesen Vorgang eine rechtliche Grundlage, also ein Vertrag zu erstellen. Alles andere wäre ja nicht praktikabel.
Und wer muss dann anschließend haften für die Vertragserfüllung?
Beide Seiten bzw. insbes. der vertragsbrüchig Werdende? ;)
Ansonsten wäre ich skeptisch ob die Kundendatenweitergabe zulässig ist, wenn Du Dir mal irgendwelche Verträge ansiehst, die Du als Kunde unterzeichnet hast, dann wirst Du feststellen, dass Du bereits beim Vertragsabschluss Dein Einverständnis zur
Datenweitergabe gegeben hast (ja, ja, das Kleingedruckte).Hab eich eben nicht gemacht. Die Weitergabe von Daten war nicht vereinbart.
Es gilt immer noch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Deine Kunden werden ja wohl nicht unhappy werden wenn Sie weiterhin kundenspezifisch betreut werden, der ansonsten wegen Teilaufgabe des Geschäfts nicht mehr bereitstehen würde.
Ansonsten wäre ich skeptisch ob die Kundendatenweitergabe zulässig ist, wenn Du Dir mal irgendwelche Verträge ansiehst, die Du als Kunde unterzeichnet hast, dann wirst Du feststellen, dass Du bereits beim Vertragsabschluss Dein Einverständnis zur
Datenweitergabe gegeben hast (ja, ja, das Kleingedruckte).Hab eich eben nicht gemacht. Die Weitergabe von Daten war nicht vereinbart.
Geh zu einem Anwalt.
Der kann dich rechtssicher beraten, was zu tun ist, wie schnell das geht, und was alles passieren kann.
Denn offensichtlich hast du Rechtsprobleme, die Beratung bedürfen:
Kann ja sein, dass du deinen Kunden aufgrund des Übergangs ein Sonderkündigungsrecht einräumen mußt. Und dein Interessent wird sich dann eventuell an dich wenden und Schadenersatz haben wollen, wenn er feststellt, dass er viel Geld für Kundenverträge gezahlt hat, von denen sich 90% plötzlich zur Kündigung entschließen.
Also: Du hast Rechtsprobleme! Lass dich bei einem Fachmann beraten!
Alternativ kannst du auch einfach gegenüber deinen Kunden die Kündigung des geschlossenen Vertrags aussprechen und bist sie dann ohne weitere Kosten los. Und der Interessent kann dann in der gleichen Post sein eigenes Angebot unterbreiten, oder du empfiehlst ihn weiter, oder sonst irgendwas. Das kannst du dir dann natürlich auch bezahlen lassen.
Geh zu einem Anwalt.
Also: Du hast Rechtsprobleme! Lass dich bei einem Fachmann beraten!
das Problem mit den Brüdern von der Rechtspflege ist immer, dass diese spezifisch andere Interessen verfolgen als man selbst und eine Interessenangleichung kaum realisierbar ist. Hast Du die Brüder im Haus, dann bleiben die im Haus, bei Stundensätzen von bspw. 300,-EUR.
Wenn also die Geschäftsbeziehungen es irgendwie hergeben voraussichtlich nicht in besondere Schwierigkeiten zu geraten (Regresse, Kundenverluste etc.), dann ist es immer eine Idee die Brüder aussen vor zu halten.
Insbes. wenn die Kunden bspw. nichts oder wenig von der Sache mitkriegen, weil Du die Teilübernahme gut abwickelst (da darf dann auch gerne mal ein Rechtsbruder ran, aber gegenseitiges Vertrauen zum Nachfolger ist auch nicht verkehrt und kann Geld (mit etwas Glück ;) sparen).
Hallo Daywalker,
[...]
Geh zu einem Anwalt.
[...]
Diesen Rat hätte mir auch meine Oma geben können...
Mich würde aus der Erfahrung der Forumsteilnehmer eher interessieren, ob jemand schon mal so ein ähnliches Problem gelöst hat, wo ich nachlesen könnte, was der Datenschutz dazu sagt, usw.
Also erstmal Erfahrungen sammeln.
Geld ausgeben kann ich dann auch immer noch, oder auch nicht...
Wenn ich den Verkauf rechtswirksam über die Bühne bekomme, kann ich die Firma retten. Wenn ich einen Anwalt frage, nimmt de soviel (-> Streitwert), dass die Differenz nicht mehr reicht, um die Firma zu retten. Dann kann ich es mir auch gleich schenken.
LG
Hansi
[...]
Geh zu einem Anwalt.
[...]Diesen Rat hätte mir auch meine Oma geben können...
Ich bin deine Oma, wußtest du das nicht?
Mich würde aus der Erfahrung der Forumsteilnehmer eher interessieren, ob jemand schon mal so ein ähnliches Problem gelöst hat, wo ich nachlesen könnte, was der Datenschutz dazu sagt, usw.
Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand hier eine Firma mit tausend ISP-Kunden hat?
Wenn ich den Verkauf rechtswirksam über die Bühne bekomme, kann ich die Firma retten. Wenn ich einen Anwalt frage, nimmt de soviel (-> Streitwert), dass die Differenz nicht mehr reicht, um die Firma zu retten. Dann kann ich es mir auch gleich schenken.
Dann kündige deinen Kunden, und fertig. Dann bist du sie los, sparst das Geld für deren Versorgung mit den vertraglichen Leistungen, und hast auch keine Probleme mit irgendwelchen Datenschutzfragen.
Alternativ erhöhst du deren Preise einfach - Sonderkündigungsrecht natürlich beachten. Dann kriegst du mehr Geld, arbeitest wieder profitabel, und diejenigen, die das nicht bezahlen wollen, gehen von alleine. Weniger Aufwand + mehr Profit = mehr wirtschaftlicher Erfolg. Wo ist da das Problem? Das hätte dir übrigens auch deine Oma sagen können.
Dann kündige deinen Kunden, und fertig. Dann bist du sie los, sparst das Geld für deren Versorgung mit den vertraglichen Leistungen, und hast auch keine Probleme mit irgendwelchen Datenschutzfragen.
Alternativ erhöhst du deren Preise einfach - Sonderkündigungsrecht natürlich beachten. Dann kriegst du mehr Geld, arbeitest wieder profitabel, und diejenigen, die das nicht bezahlen wollen, gehen von alleine. Weniger Aufwand + mehr Profit = mehr wirtschaftlicher Erfolg. Wo ist da das Problem? Das hätte dir übrigens auch deine Oma sagen können.
?
...!#*
Und den Kaufpreis des Interessenten schieß ich in den Wind?
Eigenwilliger Rat :-(
Grüße
Hansi
Hi,
Und den Kaufpreis des Interessenten schieß ich in den Wind?
Yup.
Eigenwilliger Rat :-(
Nö, der einzig richtige. Du hast weder die Lust noch (angeblich) die Zeit und vor allem nicht das Geld, um dich über die rechtlichen Voraussetzungen für dein Vorhaben zu informieren. Also lass es einfach.
Die andere Alternative ist natürlich: Mach es und warte ab, was passiert. (Ich persönlich würd das allerdings nicht empfehlen)
Aber mal im Ernst: Schreib deine Kunden halt an, erkläre Ihnen auf verständliche Weise, was du vor hast und sichere Ihnen zu, dass Ihnen keine Nachteile entstehen. AFAIK müsste jeder Kunde eh einen neuen Vertrag abschließen, da die einen Vertrag mit dir und nicht mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, was dann halt auch dazu führt, dass du die Verträge nicht einfach so übertragen kannst. Führ die Vorteile für die Kunden auf, gib Ihnen ein Sonderkündigungsrecht und hoffe darauf, dass die meisten Kunden dir Ihre Zustimmung zur Übertragung Ihrer Daten und der Verträge auf den neuen Anbieter geben.
Geh zu einem Anwalt.
Diesen Rat hätte mir auch meine Oma geben können...
Mehr darfst du hier nicht erwarten, selbst wenn hier auf diesem Gebiet ausgebildete Fachleute mitlesen, wirst du im Hinblick auf das Rechtsberatungsgesetz nur Allgemeinplätze besetzt bekommen. Ein paar davon wären
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__4.html
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__4a.html
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__43.html
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__44.html
Gerade vor dem Hintergrund der Letztgenannten halte ich es für grob fahrlässig, hier nach Meinungen zu fragen, denen *keinerlei* Relevanz für dein Problem zukommt.
Geld ausgeben kann ich dann auch immer noch, oder auch nicht...
Ich denke, dass eine rechtliche Beratung im Vorfeld weniger kostet als eine solche im Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren - von einem möglichen Bußgeld bzw. von einer möglichen Geldstrafe ganz abgesehen.
Übrigens, wenn du ein angemeldetes Unternehmen betreibst, bist du doch IHK-Mitglied. Die haben zumeist eine recht kompetente Rechtsabteilung ...
Siechfred