Siechfred: Steuererklärung 06

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Wo und in welcher Form kann ich diese vorgezogenen Werbungskosten eintragen?

Ganz einfach: Auf der Rückseite der "Anlage N" unter der Rubrik "Sonstige Werbungskosten", am besten in einer Summe mit entsprechenden Erläuterungen. Bitte beachte auch meinen Hinweis zu den Jahren ab 2004.

Die zweite Frage betrifft meine Altersvorsorge. Ich habe eine Riesterrente abgeschlossen und irgendwie ist mir in den Sinn gekommen, dass man da ja auch steuerliche Vorteile haben sollte.

Kann sein, muss aber nicht :)

Könntest du bitte hier auch eine kurze Vorgehensweise beschreiben?

Wie das in diversen Programmen gemacht wird, kann ich dir natürlich nicht detailliert erklären, aber verantwortlich für die Riesterrente ist die "Anlage AV". Dort musst du angeben, dass du unmittelbar begünstigt bist, deine sozialversicherungspflichtigen Einnahmen des Jahres 2005 eintragen und die Daten aus der Anbieterbescheinigung ergänzen ("Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt") - ich bezweifle allerdings, dass dir diese für 2006 schon vorliegt ;)

Die Steuerersparnis könnte durch einen Vergleich zwischen Mindersteuer und Altersvorsorgezulage entstehen, das läuft wie beim Kinderfreibetrag durch eine sog. Günstigerprüfung. Mal ein Beispiel für eine(n) Ledige(n) ohne Kinder:

Sozialversicherungspflichtige Einnahmen 2005:  40.000 Euro  
Mindesteigenbeitrag 3%, maximal 1.575 Euro:     1.200 Euro  
abzüglich Grundzulage:                        -   114 Euro  
Mindesteigenbeitrag (mindestens 60 Euro):       1.086 Euro

Das bedeutet: Wenn du in den Vertrag 2006 in Summe einen Beitrag von wenigstens 1.086 Euro eingezahlt hast, bekommst du die volle Zulage von 114,00 Euro. Hast du weniger eingezahlt, bekommst du die Zulage auch nur anteilig.

Jetzt stellst sich die Frage, wie sich das Ganze steuerlich auswirkt. Dazu wird berechnet, welche Steuer sich mit und welche ohne die Zulage ergibt. Um das Beispiel mal fortzuführen, wurden genau diese 1.086 Euro auch eingezahlt:

Zu versteuerndes Einkommen 2006:   30.000 Euro  
darauf entfallende Einkommensteuer              5.802 Euro  
Abzüglich geförderte Beiträge    -  1.086 Euro  
Abzüglich Zulagenanspruch        -    114 Euro  
Zu versteuerndes Einkommen         28.800 Euro  
darauf entfallende Einkommensteuer              5.427 Euro  
Differenz (Mindersteuer)                          375 Euro  
Zulagenanspruch                                 - 114 Euro  
Verbleibender Steuervorteil                       261 Euro

Du siehst, du erhältst im Rahmen der Steuererklärung zusätzlich zur Zulage noch einen Steuerbonus von 261 Euro. Da diese Berechnung eine ziemlich mühsame ist (mein Beispiel ist bewusst einfach gehalten), gibt man einfach die Anlage AV (wie oben beschrieben) ab und harrt dem Berechnungsergebnis.

Siechfred

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Ausnahmsweise weiß ich mal, wovon ich rede ;)