moin Siechfred :)
Fast, die Jahre ab 2004 werden durch das Amt unter Berufung auf § 12 EStG nicht anerkannt werden, dagegen müsste man sich unter Berufung auf die von mir genannte Rechtsprechung wehren. Die Chancen, letztinstanzlich - ggf. vor dem BVerfG - zu siegen, werden als realistisch und hoch angesehen. Leider scheint es noch kein Musterverfahren zu geben, an das man sich dranhängen könnte, jedenfalls ist mir nichts bekannt.
Tja - für solch ein Verfahren fehlt mir die Zeit und auch die Nerven... Also werd ich nicht diejenige sein, die sich hervortut aus der Masse ;)
... und hoffentlich nicht den Fehler gemacht hast, nur 1/4 des Mindesteigenbeitrages einzuzahlen, denn dann erhältst du auch nur 1/4 der Zulage für 2006.
Doch :(
liebe Grüße aus Berlin
lina-