lina-: Steuererklärung 06

moin liebes Forum (hallo Siechfred *g*) :)

Ich habe mich bewusst dafür entschieden, dir - lieber Siechfred - keine email zu schicken sondern die Frage öffentlich zu stellen... vielleicht interessiert es ja andere ehemalige Studenten ebenfalls.

Du hattest unlängs einen sehr wertvollen Beitrag geschrieben.
Mittlerweile habe ich alle Unterlagen zusammen. Einiges werde ich wohl unter den Tisch fallen lassen müssen, weil ich keine Belege mehr habe - aber zumindest die Einschreibegebühren und BVG-Gebühren würde ich gern geltent machen.

Und da steh ich auch schon vor einem Problem: ich weiss nicht wie ;)
Mein Programm, das mir mehr schlecht als recht hilft, hat zu diesem Thema gar nichts zu sagen.
Wo und in welcher Form kann ich diese vorgezogenen Werbungskosten eintragen?
Ich liebäugel ja mit der Anlage D unter "Sonstiges" *g*

Die zweite Frage betrifft meine Altersvorsorge. Ich habe eine Riesterrente abgeschlossen und irgendwie ist mir in den Sinn gekommen, dass man da ja auch steuerliche Vorteile haben sollte.
Mein Programm (Wiso Sparbuch) bietet mir da auch etwas an, aber ich sehe nicht durch. :(
Könntest du bitte hier auch eine kurze Vorgehensweise beschreiben?

Vielen Dank schonmal :) und liebe Grüße aus Berlin
lina-

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Dinge aus dem linaland
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  1. Wo und in welcher Form kann ich diese vorgezogenen Werbungskosten eintragen?

    Ganz einfach: Auf der Rückseite der "Anlage N" unter der Rubrik "Sonstige Werbungskosten", am besten in einer Summe mit entsprechenden Erläuterungen. Bitte beachte auch meinen Hinweis zu den Jahren ab 2004.

    Die zweite Frage betrifft meine Altersvorsorge. Ich habe eine Riesterrente abgeschlossen und irgendwie ist mir in den Sinn gekommen, dass man da ja auch steuerliche Vorteile haben sollte.

    Kann sein, muss aber nicht :)

    Könntest du bitte hier auch eine kurze Vorgehensweise beschreiben?

    Wie das in diversen Programmen gemacht wird, kann ich dir natürlich nicht detailliert erklären, aber verantwortlich für die Riesterrente ist die "Anlage AV". Dort musst du angeben, dass du unmittelbar begünstigt bist, deine sozialversicherungspflichtigen Einnahmen des Jahres 2005 eintragen und die Daten aus der Anbieterbescheinigung ergänzen ("Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt") - ich bezweifle allerdings, dass dir diese für 2006 schon vorliegt ;)

    Die Steuerersparnis könnte durch einen Vergleich zwischen Mindersteuer und Altersvorsorgezulage entstehen, das läuft wie beim Kinderfreibetrag durch eine sog. Günstigerprüfung. Mal ein Beispiel für eine(n) Ledige(n) ohne Kinder:

    Sozialversicherungspflichtige Einnahmen 2005:  40.000 Euro  
    Mindesteigenbeitrag 3%, maximal 1.575 Euro:     1.200 Euro  
    abzüglich Grundzulage:                        -   114 Euro  
    Mindesteigenbeitrag (mindestens 60 Euro):       1.086 Euro
    

    Das bedeutet: Wenn du in den Vertrag 2006 in Summe einen Beitrag von wenigstens 1.086 Euro eingezahlt hast, bekommst du die volle Zulage von 114,00 Euro. Hast du weniger eingezahlt, bekommst du die Zulage auch nur anteilig.

    Jetzt stellst sich die Frage, wie sich das Ganze steuerlich auswirkt. Dazu wird berechnet, welche Steuer sich mit und welche ohne die Zulage ergibt. Um das Beispiel mal fortzuführen, wurden genau diese 1.086 Euro auch eingezahlt:

    Zu versteuerndes Einkommen 2006:   30.000 Euro  
    darauf entfallende Einkommensteuer              5.802 Euro  
    Abzüglich geförderte Beiträge    -  1.086 Euro  
    Abzüglich Zulagenanspruch        -    114 Euro  
    Zu versteuerndes Einkommen         28.800 Euro  
    darauf entfallende Einkommensteuer              5.427 Euro  
    Differenz (Mindersteuer)                          375 Euro  
    Zulagenanspruch                                 - 114 Euro  
    Verbleibender Steuervorteil                       261 Euro
    

    Du siehst, du erhältst im Rahmen der Steuererklärung zusätzlich zur Zulage noch einen Steuerbonus von 261 Euro. Da diese Berechnung eine ziemlich mühsame ist (mein Beispiel ist bewusst einfach gehalten), gibt man einfach die Anlage AV (wie oben beschrieben) ab und harrt dem Berechnungsergebnis.

    Siechfred

    --
    Ausnahmsweise weiß ich mal, wovon ich rede ;)
    1. Weil du so tolle Steuertipps hast, auch noch einer für dich, schau mal in die JS Konsole wenn du auf deiner Seite bist.

      Eine schwerwiegendes Problem ;-)
      (passiert mir auch oft)

      Struppi.

      --
      Javascript ist toll (Perl auch!)
      1. Weil du so tolle Steuertipps hast, auch noch einer für dich, schau mal in die JS Konsole wenn du auf deiner Seite bist.

        Habe ich getan,

        Eine schwerwiegendes Problem ;-)

        aber nichts gesehen (FF 1.5.9 unter WinXP). Was meinst du?

        (passiert mir auch oft)

        Gelle ;)

        Siechfred

        --
        Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
    2. moin Siechfred :)

      Ganz einfach: Auf der Rückseite der "Anlage N" unter der Rubrik "Sonstige Werbungskosten", am besten in einer Summe mit entsprechenden Erläuterungen. Bitte beachte auch meinen Hinweis zu den Jahren ab 2004.

      Das heisst im Klartext, dass die Jahre 2002 bis 2004 anstandslos durchgehen aber 2005 ein Problem werden könnte?

      Wie das in diversen Programmen gemacht wird, kann ich dir natürlich nicht detailliert erklären,

      das ist mir klar ;)

      aber verantwortlich für die Riesterrente ist die "Anlage AV". Dort musst du angeben, dass du unmittelbar begünstigt bist, deine sozialversicherungspflichtigen Einnahmen des Jahres 2005 eintragen und die Daten aus der Anbieterbescheinigung ergänzen ("Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt") - ich bezweifle allerdings, dass dir diese für 2006 schon vorliegt ;)

      Ähm.. richtig.. die habe ich nicht. Ebensowenig wie den Ausdruck der elektronischen Steuerkarte...

      danke für die ausführliche Erklärung... ich denke da wird dann für mich nicht all zu viel bei rausspringen, weil ich den Vertrag erst im letzten Quartal abgeschlossen habe... Aber nächstes Jahr dann :)

      vielen Dank und liebe Grüße aus Berlin
      lina-

      --
      Dinge aus dem linaland
      Self-Code: ie:% fl:( br:^ va:) ls:/ fo:| rl:( ss:) de:] js:| mo:)
      1. Das heisst im Klartext, dass die Jahre 2002 bis 2004 anstandslos durchgehen aber 2005 ein Problem werden könnte?

        Fast, die Jahre ab 2004 werden durch das Amt unter Berufung auf § 12 EStG nicht anerkannt werden, dagegen müsste man sich unter Berufung auf die von mir genannte Rechtsprechung wehren. Die Chancen, letztinstanzlich - ggf. vor dem BVerfG - zu siegen, werden als realistisch und hoch angesehen. Leider scheint es noch kein Musterverfahren zu geben, an das man sich dranhängen könnte, jedenfalls ist mir nichts bekannt.

        ich denke da wird dann für mich nicht all zu viel bei rausspringen, weil ich den Vertrag erst im letzten Quartal abgeschlossen habe...

        ... und hoffentlich nicht den Fehler gemacht hast, nur 1/4 des Mindesteigenbeitrages einzuzahlen, denn dann erhältst du auch nur 1/4 der Zulage für 2006.

        Siechfred

        --
        Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
        1. moin Siechfred :)

          Fast, die Jahre ab 2004 werden durch das Amt unter Berufung auf § 12 EStG nicht anerkannt werden, dagegen müsste man sich unter Berufung auf die von mir genannte Rechtsprechung wehren. Die Chancen, letztinstanzlich - ggf. vor dem BVerfG - zu siegen, werden als realistisch und hoch angesehen. Leider scheint es noch kein Musterverfahren zu geben, an das man sich dranhängen könnte, jedenfalls ist mir nichts bekannt.

          Tja - für solch ein Verfahren fehlt mir die Zeit und auch die Nerven... Also werd ich nicht diejenige sein, die sich hervortut aus der Masse ;)

          ... und hoffentlich nicht den Fehler gemacht hast, nur 1/4 des Mindesteigenbeitrages einzuzahlen, denn dann erhältst du auch nur 1/4 der Zulage für 2006.

          Doch :(

          liebe Grüße aus Berlin
          lina-

          --
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