elexender: Unterlagen

Hallo,

soll ich zu jeder Rechnung, die ich stelle (Programmierarbeiten, Administration etc.) eine Vereinbarung bzw. ein Vertrag haben, wo es praktisch erklärt wird, woraus sich der Rechnungsbetrag zusammensetzt?

Bsp. Der Kunde schreibt mir per Email. Hallo x-coder, ich brauche dies und das und dann noch etwas. Ich erledige das und schreibe ihm eine Rechnung.

dies und das 200,00
noch etwas   100,00

zusamme....  300,00
mwst...
gesamt...

soll ich dazu auch eine Vereinbarung mit dem Kunden machen, wo es klar steht: dies und das kostet 200 euro und noch etwas kostet 100 euro. Soll die Vereinbarung unbedingt unterschrieben werden oder reicht es wenn es per Mail kommt? Oder wenn eine Prüfung von FA kommt und die Fragen: was ist mit "dies und das" gemeint und warum kostet es so viel und nicht anderes. Soll ich zu jedem Posten in Rechnung eine Erklärung bereit halten?

Gruss. E.

  1. Hi elexender,

    Du kannst natürlich ein Auftragsfromular entwickeln, es jeweils entsprechend ausfüllen und den Kunden bitten, es unterschrieben zu "für Deine Unterlagen" zu faxen, man sollte bei kleinen Dingen seine Beziehung zu einem guten Kunden aber nicht zu sehr bürokratisieren, finde ich. Maßstab sollte sein, dass es für den Kunden nicht allzu nervig wird. Das genannte Verfahren finde ich für Kleinigkeiten zumutbar.

    Viele Grüße
    Mathias Bigge

    1. Hallo,

      Du kannst natürlich ein Auftragsfromular entwickeln, es jeweils entsprechend ausfüllen und den Kunden bitten, es unterschrieben zu "für ....

      Ich habe eher gemeint, wie es von gesetzlicher Seite her gemacht werden muss. Für Kunden ist es lieber nicht so Bürokratisch. Aber für Behörden - oft umgekehrt.

      Gruss E.

      1. Moin!

        Du kannst natürlich ein Auftragsfromular entwickeln, es jeweils entsprechend ausfüllen und den Kunden bitten, es unterschrieben zu "für ....

        Ich habe eher gemeint, wie es von gesetzlicher Seite her gemacht werden muss. Für Kunden ist es lieber nicht so Bürokratisch. Aber für Behörden - oft umgekehrt.

        Mündliche Verträge sind gültig! Und die hinterlassen keinerlei Papierspuren. Der einzige Nachteil: Wenn sich die VERTRAGSPARTNER uneins sind, was vereinbart wurde, läßt sich so ein papierloser Vertrag schlecht beweisen. Nur deshalb sollte man im eigenen Interesse auf einer Schriftform bestehen, wenn Streitigkeiten zu befürchten oder zu erwarten sind. Unsignierte Mails würde ich in diesem Zusammenhang eher als "mündliche Vereinbarung" betrachten, denn die Beweiskraft könnte vor Gericht mit Pech als gering eingestuft werden. Aber wenn die Zusammenarbeit mit dem Kunden per Mailauftrag problemlos läuft - warum daran was ändern?

        Was die Bezahlung des Vertrages angeht, interessiert das Finanzamt nur die Rechnung. Sowie die ordnungsgemäße Buchführung bei beiden Vertragspartnern.

        - Sven Rautenberg

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