Moin!
Du kannst natürlich ein Auftragsfromular entwickeln, es jeweils entsprechend ausfüllen und den Kunden bitten, es unterschrieben zu "für ....
Ich habe eher gemeint, wie es von gesetzlicher Seite her gemacht werden muss. Für Kunden ist es lieber nicht so Bürokratisch. Aber für Behörden - oft umgekehrt.
Mündliche Verträge sind gültig! Und die hinterlassen keinerlei Papierspuren. Der einzige Nachteil: Wenn sich die VERTRAGSPARTNER uneins sind, was vereinbart wurde, läßt sich so ein papierloser Vertrag schlecht beweisen. Nur deshalb sollte man im eigenen Interesse auf einer Schriftform bestehen, wenn Streitigkeiten zu befürchten oder zu erwarten sind. Unsignierte Mails würde ich in diesem Zusammenhang eher als "mündliche Vereinbarung" betrachten, denn die Beweiskraft könnte vor Gericht mit Pech als gering eingestuft werden. Aber wenn die Zusammenarbeit mit dem Kunden per Mailauftrag problemlos läuft - warum daran was ändern?
Was die Bezahlung des Vertrages angeht, interessiert das Finanzamt nur die Rechnung. Sowie die ordnungsgemäße Buchführung bei beiden Vertragspartnern.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."