Gernot Back: Einladung an Terroristen

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Hallo Allen,

Kann man das vertreten evtl. 200 Menschen das leben zu nehmen bevor so ein Flugzeug vieleicht in eine Großstadt stürzt und noch mehr Menschen sterben?

Wiefelspütz schießt den Vogel ab, wie die TAZ schon richtig bemerkte:

Im Heute-Journal vom 2.1.2007 verstieg er sich doch glatt zu der folgenden Aussage:

"Wenn ein ganz besonders schwerwiegender Luftzwischenfall vorliegt, der in der Tat vergleichbar wäre einem militärischen Angriff -wie am 11. September- dann handelt es sich um die Situation der Landesverteidigung, dann darf die Bundeswehr eingesetzt werden, dafür muss ich aber nicht das Grundgesetz ändern, Herr Kleber, sondern, das gilt jetzt schon. Der 11. September, wenn er in Deutschland passiert wäre, hätte zur Folge gehabt, dass die Bundeswehr sehr wohl nach geltendem Verfassungsrecht hätte eingesetzt werden können, im Rahmen von Landesverteidigung, nach geltendem Verfassungs- und Völkerrecht."

Mit dieser Ansicht steht Dieter Wiefelspütz unter Verfassungsrechtlern aber ziemlich alleine da, hat doch gerade auch das BVG bei seiner Ablehnung des Luftsicherheitsgesetzes dargelegt, dass Vorfälle, wie sie am 11. September 2001 in den USA passiert sind, nach unserem Recht eben _nicht_ als Fälle der Landesverteidigung zu bewerten seien.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html (interessant insbesondere die Zeilen 115 ff.)

Die Situation, die wir im Ergebnis in Deutschland nun also haben, müssen Terroristen quasi als Einladung verstehen, Flugzeug-Anschläge wie die vom 11. September am besten in Deutschland zu verüben: Wir versichern ihnen von vornherein, dass wir entführte Flugzeuge, die als Waffen gegen Ziele in Deutschland eingesetzt werden, keinesfalls abschießen würden, wenn Unschuldige mit an Bord sind.

Ich halte daher eine Grundgesetzänderung, die klarstellt, dass wir zur Abwehr weitaus größeren Schadens in einem solchen Falle Maßnahmen ergreifen würden, durchaus für erforderlich.

Gruß Gernot