Bernhard B.: Urheberrecht Quelltext

Hallo,

ich habe eine scheinbar einfache Frage zum Urheberrecht.
Bitte nicht gleich wegklicken, denn es ist vielleicht doch etwas ungewöhnlich.
Ich bin (noch) in einer kleinen Firma als Techniker angestellt, jedenfalls in keinster Weise als Programmierer. Nun habe ich im Laufe der Jahre verschiedenste Zusatzprogramme entwickelt, die die vorhandene Firmensoftware als zusätzliche Module ergänzt und erheblich verbessert - entschuldigt die Selbstverherrlichung. Die Entwicklung der Programme  erfolgte ohne Aufträge, es waren meine Ideen, die ich umgesetzt und als Vorschlag eingebracht habe. Die Programme entstanden alle zu Hause.
Nun das Problem: In vier Wochen endet mein Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber hat mich jetzt schriftlich unter Androhung rechtlicher Schritte aufgefordert, alle Quelltexte offen zu legen. Nun weiß ich, dass die Quelltexte ohne Einschränkung als PROGRAMMIERER in einer SOFTWAREFIRMA dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss - ABER - gilt das auch für meine oben geschilderte Situation?

Ich würde mich sehr freuen, Antworten oder Hinweise zu erhalten.

Bernhard B.

  1. Nun das Problem: In vier Wochen endet mein Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber hat mich jetzt schriftlich unter Androhung rechtlicher Schritte aufgefordert, alle Quelltexte offen zu legen. Nun weiß ich, dass die Quelltexte ohne Einschränkung als PROGRAMMIERER in einer SOFTWAREFIRMA dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss - ABER - gilt das auch für meine oben geschilderte Situation?

    Der Nachweis, dass Du die Programme im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit geschrieben hast, wird natürlich für den AG nicht leicht, wenn Du gar keine Programmierarbeit im AV hast. Zudem dürften die Möglichkeiten des AG Dich rechtlich erfolgreich zu beheizen prinzipiell eher schwach sein, die Gerichte sind oft auf Seiten des AN.

    BTW - warum willst Du die Quelltexte mitnehmen? (Denk doch mal an die armen Progrämmchen, die nun ohne Quelltext weiterlaufen müssen wie eine Schnecke ohne Haus.)

    1. King^Lully und all die anderen,

      zunächst vielen, vielen Dank, für die schnellen Reaktionen bzw. Antworten. Ich bin echt überrascht.
      Ich muss da noch viel nachdenken. Übrigens: Ich lege keinerlei Wert auf irgendwelche extra Vergütungen. Mir geht es tatsächlich nur darum, dem Arbeitgeber nicht die Quelltexte zu schenken, damit er diese nicht (an meinen Nachfolger, ein "echter" Programmierer) weiterreicht.

      Übrigens, das Problem gilt auch noch für php-Scripte, die auf einem Webserver eine umfangreiche Datenbank bedienen. Die php-Scripte sieht man ja als externer Nutzer des Servers nicht, wohl aber als Administrator. Die Scripte habe ich mit entsprechender Software verschlüsselt, der Mensch kann sie nicht lesen, der Server aber ohne Einschränkung.

      Habe schon einen Anwalt, befürchte jedoch, dass ich einen Experten für IT-Recht brauche.

      Danke für den Lacher:

      BTW - warum willst Du die Quelltexte mitnehmen? (Denk doch mal an die armen Progrämmchen, die nun ohne Quelltext weiterlaufen müssen wie eine Schnecke ohne Haus.)

      Hast ja Recht, die armen Programme tun einem leid. Aber mein (ehemaliger) Arbeitgeber ist ein Schweinehund - Entschuldigung!

      Bernhard B.

      1. Hallo Bernhard!

        Übrigens: Ich lege keinerlei Wert auf irgendwelche extra Vergütungen.

        Das würde die Sache aber zunächst einmal einfacher machen. Bei aller rechtlichen Unklarheit (es geht primär um Arbeitsrecht, nicht um Urheberrecht), dürfte klar sein, dass dir eine angemessene Vergütung zusteht. Ich würde deshalb den Arbeitgeber auffordern, ein entsprechendes Angebot schriftlich und begründet zu unterbreiten, damit wäre er im Zugzwang.

        Mir geht es tatsächlich nur darum, dem Arbeitgeber nicht die Quelltexte zu schenken, damit er diese nicht (an meinen Nachfolger, ein "echter" Programmierer) weiterreicht.

        Schenken nicht, aber verkaufen? Oder überhaupt nicht übergeben? *Räusper-und-am-Kopf-kratz* ... es soll Programmierer geben, die solchen Code gar nicht aufgeschrieben, sondern nur im Kopf haben, ihn verlegt oder weggeschmissen haben.

        Übrigens, das Problem gilt auch noch für php-Scripte, die auf einem Webserver eine umfangreiche Datenbank bedienen. Die php-Scripte sieht man ja als externer Nutzer des Servers nicht, wohl aber als Administrator. Die Scripte habe ich mit entsprechender Software verschlüsselt, der Mensch kann sie nicht lesen, der Server aber ohne Einschränkung.

        Dieser Punkt ist heikel. Der Arbeitgeber könnte dies als böswillige Störung des Betriebsablaufs auslegen.

        Habe schon einen Anwalt, befürchte jedoch, dass ich einen Experten für IT-Recht brauche.

        Du brauchst eher einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dein Arbeitgeber könnte nämlich behaupten, du hättest die entsprechenden Unterlagen rechtswidrig entwendet oder unterschlagen.

        Hast ja Recht, die armen Programme tun einem leid. Aber mein (ehemaliger) Arbeitgeber ist ein Schweinehund - Entschuldigung!

        Hauptsache, du bist ein ganz Lieber. Zusammen seid ihr dann guter Durchschnitt. ;-) Verärgerung ist sicher verständlich, nur ist sie ein schlechter Ratgeber.

        Beste Grüsse
        Richard

        1. Verärgerung ist sicher verständlich, nur ist sie ein schlechter Ratgeber.

          Weil es eine Emotion ist und als solche hier untauglich? Ist vergleichbar mit der Intuition, die bekanntlich etwas Hochwertiges darstellt.

          Man muss auch mal Sau sein können.

          1. Hi.

            Weil es eine Emotion ist und als solche hier untauglich? Ist vergleichbar mit der Intuition, die bekanntlich etwas Hochwertiges darstellt.
            Man muss auch mal Sau sein können.

            Ausnahmsweise, weil du mir gerade aus dem Herzen sprichst: ACK

            Bud

            1. Weil es eine Emotion ist und als solche hier untauglich? Ist vergleichbar mit der Intuition, die bekanntlich etwas Hochwertiges darstellt.
              Man muss auch mal Sau sein können.

              Ausnahmsweise, weil du mir gerade aus dem Herzen sprichst: ACK

              Damit Wir hier nicht falsch verstanden werden: Natürlich war der Einzelfall gemeint.

  2. Hi,

    ich habe eine scheinbar einfache Frage zum Urheberrecht.

    zunächst einmal: Wende Dich bitte schnellstmöglich an einen Anwalt. Hier kannst Du schon deshalb nur Laienaussagen bekommen, weil alles andere - tadaa! - rechtlich verboten ist.

    Die Entwicklung der Programme  erfolgte ohne Aufträge, es waren meine Ideen, die ich umgesetzt und als Vorschlag eingebracht habe. Die Programme entstanden alle zu Hause.

    Der letzte Satz ist wohl der wesentlichste. Deine private Arbeit ist zunächst einmal Dein Eigentum, nicht das eines Arbeitgebers, den Du zufällig zum Zeitpunkt der Entwicklung hast. Für die Details gilt:

    gilt das auch für meine oben geschilderte Situation?

    Konsultiere bitte einen Anwalt.

    Cheatah

    --
    X-Self-Code: sh:( fo:} ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
    X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
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    1. zunächst einmal: Wende Dich bitte schnellstmöglich an einen Anwalt.

      Konsultiere bitte einen Anwalt.

      Nichts gegen den guten Rat, wenn es um viel geht, ist ein Anwalt erforderlich.

      Aber geh mal zu Anwalt und sag dem, dass Du die und die Sache bringen möchtest. Das erste, was der sagen wird ist, dass er das nicht gehört haben will und bestenfalls im Konjunktiv weitergeredet werden kann.

      Zudem haben Anwälte ihre spezifischen Interessen und handeln keinesfalls primär im Klienteninteresse. Anwälte haben auch oft sehr formale, manchmal realitätsferne Ansichten.

      Insofern spricht nichts gegen eine Diskussion hier (mit Leuten wie uns ;).

  3. Dein Urheberrecht bleibt dir, egal was kommt, es ist personell an dich als natürliche Person und Urheber gebunden.

    Des weiteren gilt: Alles was du in deiner Freizeit gestaltest gehört auch dir, mit allen zugehörigen Nutzungsrechten. Wenn dein Arbeitgeber nun die Herausgabe von dir verlangt steht er in der Beweislast, dass er ein Anrecht auf diese Dinge hat. Wenn du als Techniker beschäftigt warst, wird ihm dieser Bewweis sehr schwer fallen.
    Nun bin ich kein Profi für dieses Rechtsgebiet, aber abgeleitet aus dem Sachenrecht könnte es sein, dass dein Arbeitgeber durch eine Vermengung mit seiner Software ein Nutzungsrecht an deinen Quelltexten bekommen hat. Aber auch in jedem Fall muss er dann eine entsprechende Entschädigung bezahlen.
    Wie lange sind die Quelltexte denn schon in seinem Besitz? Das könnte auch eine Rolle zwecks der Verjährung spielen.
    Wenn du, wie du schilderst, ohne Auftrag gehandelt hast, ist auf jeden Fall kein Vertrag entstanden. Diesbezüglich würde es für einen Anwalt, sofern nicht aus deinem Arbeitsvertrag anderes hervorgeht, kein Problem darstellen, deinen Arbeitgeber zurecht zu weisen.

    Scheue also keinenfalls den Schritt zum Anwalt, der dich darüber vollständig aufklären kann. Was für dich drinn ist allemal und das hohle dir, wenn dich dein Arbeitgeber auch noch so dreist auffordert, die Quelltexte herauszugeben, erst recht.

    1. Wenn du, wie du schilderst, ohne Auftrag gehandelt hast, ist auf jeden Fall kein Vertrag entstanden. Diesbezüglich würde es für einen Anwalt, sofern nicht aus deinem Arbeitsvertrag anderes hervorgeht, kein Problem darstellen, deinen Arbeitgeber zurecht zu weisen.

      Wichtig ist, dass man mit seinem Vortrag beim Richter durchkommt. Richter sind in aller Regel (bei Arbeits- und Sozialgerichten weiss ich nicht so genau) recht verständige Menschen, die durchaus ihren Denkapparat zu nutzen wissen.
      Die Aussage, dass ein AN seine Programme, die er laut AV gar nicht schreiben muss, immer zu Hause geschrieben hat und das der AN jetzt Anspruch auf eine "Ablöse" hat, halte ich für nicht geeignet bei einem verständigen Richter Zuspruch zu erfahren. Vielleicht wittert der gar Erpressung.
      Dem Fragesteller ging es möglicherweise darum selbst vor Ansprüchen geschützt zu sein, um das zu erreichen empfehle ich die bestmögliche Leugnung von Entwicklungsarbeit. (Noch empfehlenswerter selbstverständlich die "gütliche" Einigung mit dem AG, was allerdings wegen dem der Sache innewohnenden Erpressungspotential über einen gewieften RA laufen sollte. Aber sehr unethisch!)

      1. Das ist auch nur wie ich die Rechtslage als Halblaie einschätze. Von der Art und Weise wie die Verhandlung letztendlich zu führen ist möchte ich dabei nicht spekulieren und bleibt sowieso Sache des Anwalts. Allerdings ist auch ein verständiger Richter noch immer dem Gesetz verpflichtet und nicht seinem guten Herz. Und ersteres kann mitunter grausam sein, vor allem für diejenigen, die zögern oder soetwas nicht gleich ernst nehmen.

        Eine gütliche Einigung ist dem aber sowieso vorzuziehen, aber es Hilft seine Position zu kennen, um dem Arbeitgeber klar zu machen, dass er bei Leibe nicht in der besten Positon steht. Hinter der Drohung vermute ich schon eine insgeheime Angst vor der Alternative zur Offenlegung und ein schnelles Mundtotmachenwollen, was mich persönlich anwiedert...
        Also nur nicht ins Boxhorn jagen lassen.

  4. Hello,

    aus der Perspektive des Arbeitgebers betrachtet, würde ich keinen Gund sehen, warum nicht artverwandte Arbeiten durch den Arbeitsvertrag gedeckt sein sollten.
    Warum sollte es nicht zum Aufgabenbereich eines Technikers gehören, auch Programme zu erstellen?
    Die werden schließlich sonst auch nicht von Bäckern gemacht!

    Die einzigen Fragen bleiben für mich die Vergütungsfrage und die Beratung bei Pflegefällen in der Software. Quelltext ist ja nicht gleich Quelltext. Variablen der Art "a","b","aa", "dd" sind bei einigen Programmierern selbst heute noch üblich und Kommentare und Dokumentation schenken sich auch viele noch immer.

    Nachträglich (Nach dem Ende des Arbeitsvertrages) an den Quelltexten noch Änderungen (Kommentare) zu verlangen, steht ihm keinesfalls zu, wenn Du nur einen Dienstvertrag hattest. Die ständige Kontrolle der Ergebnisse fällt unter "Arbeitgeberrisiko".

    Du solltest also ganz gelassen bleiben, und ohne Eile um ein persönliches Gespräch bitten.
    Darin solltest Du anbieten, sofern Dein zukünftiger Arbeitsvertrag das zulässt (dafür würde ich sorgen), auch in Zukunft noch (gegen Bezahlung) für Fragen zur Verfügung zu stehen. Ein schlauer Arbeitgeber versteht sofort, dass er davon mehr hat, als vom rumzicken. Und ein schlauer Arbeitnehmer versteht das auch. Was willst Du mit Spezialsoftware anfangen, die nur auf die alte Arbeitsumgebung passt?

    Mach ihm klar, dass die Zeit auf Deiner Seite steht. Je eher er ein faires Angebot akzeptiert, desto eher hat er, was er will.

    Der Code steht ihm aber nach meinen bescheidenen Erfahrungen zu. Ihr habt durch ständiges konkludentes Handeln den Arbeitsvertrag (geringfügig) ausgedehnt.

    Harzliche Grüße vom Berg
    http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau

    1. Hallo Tom,

      ich danke Dir für Deine Antwort - und auch den anderen.
      Unterdessen sehe ich das auch so, wie Du es erläutert hast.
      Beim letzten Abschnitt muss ich aber noch grübeln:

      Der Code steht ihm aber nach meinen bescheidenen Erfahrungen zu. Ihr habt durch ständiges konkludentes Handeln den Arbeitsvertrag (geringfügig) ausgedehnt.

      Wikipedia sagt zum konkludentes Handeln:"Die Begriffe Konkludentes Handeln, auch Schlüssiges Verhalten oder Konkludente Handlung (lat. concludere, einen Schluss ziehen) bezeichnen in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte Willenserklärung schließen lässt, ohne dass diese Erklärung in der Handlung ausdrücklich erfolgt ist."
      Ist ja so OK, aber wird der bestehende Arbeitsvertrag (in dem nicht andeutungsweise etwas über zu erstellende Programme steht) tatsächlich ausgedehnt? Entscheidet im Rechtsstreit nicht der Arbeitsvertrag - so wie es "geschrieben steht"? Ist es nicht dem Arbeitgeber sein Problem, den Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen? Mein Arbeitsvertrag ist 10 Jahre alt und wurde nicht geändert. Der Richter wird sich im Rechtsstreit auf den Arbeitsvertrag beziehen - und nicht "einen Schluss ziehen", dass der vorliegende Arbeitsvertrag quasi automatisch ergänzt wird. Oder?
      Mein Nachfolger - ein "echter Programmierer" steht schon in den Startlöchern und klopft sich vor Freude auf die Schenkel. Ist das gerecht, oder besser: IST DAS RECHT?

      Bernhard B.

      1. Moin,

        Entscheidet im Rechtsstreit nicht der Arbeitsvertrag - so wie es "geschrieben steht"? Ist es nicht dem Arbeitgeber sein Problem, den Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen?

        eigentlich _sollte_ er das tun, ebenso wie man auch als Arbeitnehmer darauf pochen sollte, dass der Vertrag bei wesentlichen Änderungen der Aufgaben oder sonstiger Rahmenbedingungen angepasst wird.
        Bei uns in der Firma ist das so gelöst, dass im Arbeitsvertrag wirklich nur die Vertragsangelegenheiten wie Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Anfangsgehalt etc. geregelt sind. Die genauen Details der Tätigkeit sind in einer sogenannten Stellenbeschreibung festgeschrieben, die auch im Dialog zwischen Arbeitnehmer, seinem Vorgesetzten und der Personalabteilung regelmäßig überprüft bzw. an die geänderten Aufgaben angepasst wird. Finde ich eigentlich eine gute Lösung.

        Mein Arbeitsvertrag ist 10 Jahre alt und wurde nicht geändert. Der Richter wird sich im Rechtsstreit auf den Arbeitsvertrag beziehen - und nicht "einen Schluss ziehen", dass der vorliegende Arbeitsvertrag quasi automatisch ergänzt wird. Oder?

        Oder doch. Es ist doch durchaus üblich, dass sich im Lauf der Zeit die Tätigkeit etwas verändert, sei es durch betriebliche Umorganisation oder durch wachsende Kompetenz und dadurch indirekt wachsende Aufgabenbereiche des Mitarbeiters. Sobald es Indizien dafür gibt, dass das tatsächlich der Fall ist, wird das vermutlich vor Gericht auch als gegeben angesehen, Der Arbeitsvertrag wird dann wahrscheinlich nur noch als Startpunkt einer Entwicklung gesehen.
        Diese Indizien können eben sein, dass du häufig oder regelmäßig Aufgaben erledigt hast, die dein Arbeitsvertrag eigentlich nicht hergibt, oder dass du eine Fortbildung absolviert hast, die deine Aufgaben laut Arbeitsvertrag überschreitet. Damit wären wir wieder beim konkludenten Handeln.

        Ist das gerecht, oder besser: IST DAS RECHT?

        Das sind leider nur allzu oft zwei grundverschiedene Dinge, die einander nicht selten um 180° entgegenstehen.

        So long,
         Martin

        --
        Success should be measured not so much by the position that one has reached in life,
        but by the obstacles one has overcome while trying to succeed.
        1. Hallo Martin,

          Danke erst einmal. Scheint ja dann doch so zu sein, dass ich um die Offenlegung nicht herumkomme.
          Auf die Gefahr hin, dass ich hier vielleicht schon nerve:
          Ich habe unterdessen mal versucht das aktuelle Urheberrecht zu verstehen  - es ist sehr umfangreich, weil ja auch alles andere reinfällt: Musik, Gedichte, Kunst, Filme usw. - und natürlich auch die Computerprogramme.
          § 69b (Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen) sagt:

          "Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist."

          Das heißt also, der Arbeitgeber kann sich mit dem Programm eine goldene Nase verdienen (soll er von mir aus), es steht jedoch nichts konkret, dass der Quelltext zu übergeben ist. Hm ?

          Aktuelles Urheberrecht: siehe Link.

          Bernhard

          1. Ich zitiere daher §69a(1) wo "Computerprogramm" legaldefiniert wird.

            "Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials."

            Entwurfsmaterial ist dabei Juristendeutsch für Quelltext.

            Aber nochmal zu deinem Fall: Ich für meinen Teil glaube nicht, dass dein Arbeitgeber sich auf euer Arbeitsverhältnis berufen kann, um die Quelltexte zu bekommen.
            Du hast selbstständig gehandelt und auch noch in deiner Freizeit. Von konkludentem Handeln kann man hier, denke ich, also nicht ausgehen, da für die Abgabe einer solchen Willenserklärung relativ strenge Vorschriften herrschen. Ein Arbeitsvertrag wird in aller Regel ohnehin sehr streng ausgelegt. Eine mündliche Erweiterung sehe ich daher so oder so als sehr fragwürdig an. Wenn sie "konkludent" erfolgte, schon dreimal. Wenn du nach Feierabend ab und zu die Fenster wischen würdest, weil es sonst keiner macht, könnte sich dein Arbeitgeber auch nicht darauf berufen, dass du für die Gebäudereinigung zuständig bist.

            Da §69b(1) besagt "Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen" sehe ich keine der beiden Alternativen erfüllt. Du hast die Software auf keinen Fall unter Anweisung geschaffen (sondern selbstständig und zu Hause) und auch nicht im Rahmen deiner Aufgaben (im Arbeitsvertrag festgehalten, ausdrücklich in deinem Zuständigkeitsbereich).

            Urheber der Programme bist du also, vermute ich, in jedem Fall. Es ergibt sich lediglich die Frage der Nutzungsrechte, die ich nicht einschätzen kann.

            Außerdem: Was würde dich schützen, falls du die Quelltexte nicht mehr besitzt? Du hast zu keiner Zeit vereinbart diese aufzubewahren oder sonst etwas. Da die Anfertigung kostenfrei erfolgte glaube ich nicht, dass der Gesetzgeber dir einen solchen rechtlichen Nachteil anrechnen würde. Und folgt man den Prinzipien der Gesetzgebung müsstest du für diesem Fall eigentlich Schadensersatz leisten, dann in Höhe des Neuanschaffungswert. Dass dies der Fall ist glaube ich eigentlich nicht.

            Ich bin aber auch, wie schon erwähnt, kein Fachmann für Rechtsfragen, ich studiere lediglich ein wenig Handelsrecht im Nebenfach, also frage bitte deinen Anwalt, den du ohnehin schon hast. Dieser hat sicher auch Kollegen mit denen er sich Rückschliesen kann. Und wenn dein Arbeitgeber so drauf ist, wie du ihn hier schilderst, ist das auch keinesfalls untertrieben.

            Viele Grüße.

        2. Ist das gerecht, oder besser: IST DAS RECHT?

          Das sind leider nur allzu oft zwei grundverschiedene Dinge, die einander nicht selten um 180° entgegenstehen.

          Wobei Gerechtigkeit von Richtigkeit kommt und auch lange Zeit gleichbedeutend war. Gerechtigkeit im modernen Sinne hat immer einen sozialen Kontext und Bauchgefühle spielen hinein, nicht nur darum hat jeder Mensch einen anderen Gerechtigkeitssinn, "findet" anderes gerecht als andere.

      2. Moin!

        Ist ja so OK, aber wird der bestehende Arbeitsvertrag (in dem nicht andeutungsweise etwas über zu erstellende Programme steht) tatsächlich ausgedehnt? Entscheidet im Rechtsstreit nicht der Arbeitsvertrag - so wie es "geschrieben steht"? Ist es nicht dem Arbeitgeber sein Problem, den Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen? Mein Arbeitsvertrag ist 10 Jahre alt und wurde nicht geändert. Der Richter wird sich im Rechtsstreit auf den Arbeitsvertrag beziehen - und nicht "einen Schluss ziehen", dass der vorliegende Arbeitsvertrag quasi automatisch ergänzt wird. Oder?

        Konkludentes Handeln: Du hast gemeint, dass es eine gute Sache sei, zu Hause Software für deinen Arbeitgeber zu entwickeln, und dein Arbeitgeber hat auch gefunden, dass diese Software bei ihm gut eingesetzt ist.

        Also ist die Software relativ zweifelsfrei innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses entstanden.

        Die Frage, welche Nutzungsrechte dem Arbeitgeber zustehen, ist also eine arbeitsrechtliche Frage. Hast du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht? Solltest du haben. Ob deine Leistung z.B. als Arbeitnehmererfindung gelten kann, oder nur ganz normales Arbeitsergebnis ist, sagt dir nur ein Fachmann, der vergleichbare Rechtsstreite recherchiert und die Kommentare zu den Gesetzen kennt.

        Ich glaube nicht, dass du um die Herausgabe der Quellcodes herum kommst. Auch für die verschlüsselten Skripte auf dem Webserver nicht. Und was würde es dir denn auch bringen? Dein Vertrag endet - und das geht nur aus zwei Gründen, entweder du willst gehen, oder wurdest gekündigt. Wenn du gehen willst, warum machst du einen Aufstand um den Quellcode? Wenn du gekündigt wurdest, warum kämpfst du auf diesem Nebenschauplatz (noch nicht mal mit der Absicht, eine Vergütung zu erzielen), warum nicht gegen die Kündigung selbst? Dein gekränktes Ego ist jedenfalls überdeutlich aus deinen Postings herauszulesen - und das ist ein schlechter Ratgeber.

        - Sven Rautenberg

        --
        "Love your nation - respect the others."
        1. Hallo Sven,

          Dank für Deine konkreten Aussagen. Will aber doch noch etwas nachtragen.

          Konkludentes Handeln: Du hast gemeint, dass es eine gute Sache sei, zu Hause Software für deinen Arbeitgeber zu entwickeln, und dein Arbeitgeber hat auch gefunden, dass diese Software bei ihm gut eingesetzt ist.

          Also ist die Software relativ zweifelsfrei innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses entstanden.

          »»
          Vielleicht gibt es hier ein Missverständnis: Ich habe die Programme in meiner Freizeit zu Hause entwickelt. Unabhängig davon habe ich einen ganz normalen Arbeitstag mit ganz anderen Aufgaben gehabt. Aber vielleicht ist das auch egal, ich habe eben während meines Arbeitsverhältnisses Software entwickelt - egal, wann und wo - und ich alles gehört dem Arbeitgeber (?)

          Die Frage, welche Nutzungsrechte dem Arbeitgeber zustehen, ist also eine arbeitsrechtliche Frage. Hast du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht? Solltest du haben. Ob deine Leistung z.B. als Arbeitnehmererfindung gelten kann, oder nur ganz normales Arbeitsergebnis ist, sagt dir nur ein Fachmann, der vergleichbare Rechtsstreite recherchiert und die Kommentare zu den Gesetzen kennt.

          Habe schon seit 6 Wochen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

          Ich glaube nicht, dass du um die Herausgabe der Quellcodes herum kommst. Auch für die verschlüsselten Skripte auf dem Webserver nicht. Und was würde es dir denn auch bringen? Dein Vertrag endet - und das geht nur aus zwei Gründen, entweder du willst gehen, oder wurdest gekündigt. Wenn du gehen willst, warum machst du einen Aufstand um den Quellcode? Wenn du gekündigt wurdest, warum kämpfst du auf diesem Nebenschauplatz (noch nicht mal mit der Absicht, eine Vergütung zu erzielen), warum nicht gegen die Kündigung selbst? Dein gekränktes Ego ist jedenfalls überdeutlich aus deinen Postings herauszulesen - und das ist ein schlechter Ratgeber.

          Ja, kann sein. Mein Ego ist gekränkt, aber eigentlich nicht so schlimm wie es scheint. Ich wurde übrigens gekündigt und habe mittels RA eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht.

          Bernhard

          1. Ja, kann sein. Mein Ego ist gekränkt, aber eigentlich nicht so schlimm wie es scheint. Ich wurde übrigens gekündigt und habe mittels RA eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht.

            Wenn Du noch gegen eine unberechtigte Kündigung kämpfst (bspw. personen- oder vehaltensgebunden, wie das im Personalerdeutsch so ekelhaft schön heisst), dann musst Du natürlich jeden Pfeil im Köcher halten. Strebe unbedingt über einen gewieften Anwalt eine gütliche Einigung an, wobei aber die Herausgabe von Code erst einmal abgelehnt und die Erstellung abgeleugnet wird. Dann wird der AG blass und ein entsprechend gewiefter Anwalt kann unter Zuhilfenahme des Konjunktivs und bestimmter Behauptungen über den Ursprung der diskutierten SW einen sauberen Vergleich herausholen.

            Lass Dich nicht vom AG einschüchtern und auch nicht von einem ggf. unfähigen und desinteressierten eigenen Anwalt abblocken.

          2. Hello,

            Vielleicht gibt es hier ein Missverständnis: Ich habe die Programme in meiner Freizeit zu Hause entwickelt.

            Das Missverständnis liegt dann aber auf Deiner Seite.
            Du hast eine Arbeit für die Firma zwar zuhause erledigt, aber es war doch eine Arbeit für die Firma. Dass Du sie unverlangt abgeliefert hast, entbindet den Arbeitgeber sogar in gewisser Weise von der Vergütungspflicht. Hätte er sie vergütet, könnte er ggf. sogar wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz belangt werden. Ausnahme sind hier nur "Führungsmitarbeiter". Die darf ein Arbeitgeber arbeiten lassen, bis sie tot umfallen und auch dafür bezahlen.

            Deine freiwillige Mehrleistung war nicht berufsfremd, auch wenn sie nicht explizit im Arbeitsvertrag aufgeführt war. Deshalb war sie ja freiwillig. Anderenfalls wärest Du sogar zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen.

            Der AG kann Dich also nicht belangen für schlechte Qualität der Programme, denn Du hast sie ja freiwillig erstellt und er hat sie abgenommen, was er schlussendlich durch das Herausgabeverlangen dokumentiert hat.

            Deine Chance steckt daher in einer gütlichen Einigung, die Dir dann sogar einige Zusatzeinnahmen bringen kann in der Zukunft.

            Harzliche Grüße vom Berg
            http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
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  5. Ich grüsse den Cosmos,

    Die Programme entstanden alle zu Hause.

    Damit gehe ich davon aus, das dir diese Arbeit nicht bezahlt wurde, denn das ist ausschlaggebend, ob der Arbeitgeber ein recht auf die Quelltexte hat.
    Wenn du dafür nicht bezahlt wurdest, kannst du deinem Arbeitgeber jederzeit untersagen, deine Programme weiter zu nutzen, bzw. von ihm Lizenzgebühren verlangen.

    Ist ein Erfahrungswert, trotzdem ist diese Aussage keine Rechtsberatung. Desweiteren übernehme ich keine Garantie für Richtigkeit oder ihrgendeine Haftung ;)

    Möge das "Self" mit euch sein

    --
    Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
    ie:{ br:> fl:| va:| ls:& fo:{ rl:( n4:{ de:] ss:) ch:? js:| mo:) sh:( zu:)
    1. Hello,

      Damit gehe ich davon aus, das dir diese Arbeit nicht bezahlt wurde, denn das ist ausschlaggebend, ob der Arbeitgeber ein recht auf die Quelltexte hat.

      Woraus schließt Du das?

      Jeder Arbeitgeber ist i.d.R. verpflichtet, seine volle Leistungsfähigkeit in den Dienst der Firma zu stellen. Wenn er freiwillige Mehrarbeit leistet, ist diese trotzdem für die Firma geleistet.

      Harzliche Grüße vom Berg
      http://www.annerschbarrich.de

      Tom

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      1. Hallo,

        Jeder Arbeitgeber ist i.d.R. verpflichtet, seine volle Leistungsfähigkeit in den Dienst der Firma zu stellen.

        mal angenommen, du meintest Arbeitnehmer, nicht Arbeitgeber: Ja, das scheinen viele Arbeitgeber zu glauben. Aber das wäre ja die Rückkehr zur Sklaverei. Nein, in der Regel gibt es einen Arbeitsvertrag, in dem vereinbart ist, dass der Arbeitnehmer z.B. 40 Stunden je Woche seine Arbeitskraft der Firma zur Verfügung stellt (Regelarbeitszeit). Was er über diesen Zeitrahmen hinaus anstellt, geht den Arbeitgeber einen feuchten Dreck an[1] - es sei denn, es handelt sich um Überstunden im Rahmen des Arbeitsvertrags, die dann auf die eine oder andere Weise separat vergütet werden.
        Das wäre ja noch schöner, wenn ich meine ganze Leistungsfähigkeit der Firma widmen sollte!

        Wenn er freiwillige Mehrarbeit leistet, ist diese trotzdem für die Firma geleistet.

        Nur wenn das auf Weisung des Arbeitgebers geschah. Und dann sollte die Vergütung vorher geklärt sein.

        Ich streite mich da gerade mit meinem Arbeitgeber: Im März wurde ich auf eine Auswärts-Schulung geschickt, war an dem Tag von etwa 7 Uhr morgens bis 18 Uhr abends unterwegs. Die Firma will mir für diesen Tag aber nur pauschal 8 Stunden (Regelarbeitszeit) vergüten, obwohl Überstunden sonst als Gleitzeit gutgeschrieben werden.
        Begründung: Die Schulung käme ja auch mir selbst zugute, so dass ich die zusätzlichen drei Stunden meiner Freizeit dafür zu "opfern" hätte.
        So ein Bullshit. Damit unterstellen die mir doch, dass ich eine Nebentätigkeit habe, die mit meiner Arbeit in der Firma verwandt ist (sonst kommt die Schulung ja eben _nicht_ mir selbst zugute), und genau das ist mir doch laut Arbeitsvertrag nicht gestattet!

        So long,
         Martin

        [1] Okay, einige Firmen haben noch Klauseln im Vertrag, dass der Angestellte keinen Nebenjob ausüben darf, der mit den Firmeninteressen in Konkurrenz stehen könnte, bzw. möchten über Nebenjobs generell informiert werden.

        --
        Wer morgens zerknittert aufsteht, hat den ganzen Tag Gelegenheit, sich zu entfalten.
        1. Hello,

          mal angenommen, du meintest Arbeitnehmer

          Ja meinte ich.

          Wenn er freiwillige Mehrarbeit leistet, ist diese trotzdem für die Firma geleistet.

          Nur wenn das auf Weisung des Arbeitgebers geschah. Und dann sollte die Vergütung vorher geklärt sein.

          Wenn sie auf Weisung geschah, ist sie nicht mehr freiwillig.

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau

          1. Ich grüsse den Cosmos,

            Wenn sie auf Weisung geschah, ist sie nicht mehr freiwillig.

            Und das der Op geschrieben hat, das es ohne Weisung geschah, spielt keine Rolle?
            Glaubst du nicht, das du dich auf die bekannten tatsachen stützen solltest, und nicht über irgendwas spekulieren, wovon nie die rede war?

            Möge das "Self" mit euch sein

            --
            Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
            ie:{ br:> fl:| va:| ls:& fo:{ rl:( n4:{ de:] ss:) ch:? js:| mo:) sh:( zu:)
            1. Hello,

              ?

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              Tom

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      2. Ich grüsse den Cosmos,

        Jeder Arbeitgeber ist i.d.R. verpflichtet, seine volle Leistungsfähigkeit in den Dienst der Firma zu stellen. Wenn er freiwillige Mehrarbeit leistet, ist diese trotzdem für die Firma geleistet.

        Du glaubst also, das der Arbeitnehmer 24 Stunden pro tag der Firma zur Verfügung steht? Das Sklaverei seit einigen Jahren nicht mehr existiert bei uns, ist dir aber bekannt?

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        --
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        1. Hello,

          Du glaubst also, das der Arbeitnehmer 24 Stunden pro tag der Firma zur Verfügung steht? Das Sklaverei seit einigen Jahren nicht mehr existiert bei uns, ist dir aber bekannt?

          ?

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          Tom

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