Tom: Herausgabe von Arbeitsergebnissen

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Hello,

Vielleicht gibt es hier ein Missverständnis: Ich habe die Programme in meiner Freizeit zu Hause entwickelt.

Das Missverständnis liegt dann aber auf Deiner Seite.
Du hast eine Arbeit für die Firma zwar zuhause erledigt, aber es war doch eine Arbeit für die Firma. Dass Du sie unverlangt abgeliefert hast, entbindet den Arbeitgeber sogar in gewisser Weise von der Vergütungspflicht. Hätte er sie vergütet, könnte er ggf. sogar wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz belangt werden. Ausnahme sind hier nur "Führungsmitarbeiter". Die darf ein Arbeitgeber arbeiten lassen, bis sie tot umfallen und auch dafür bezahlen.

Deine freiwillige Mehrleistung war nicht berufsfremd, auch wenn sie nicht explizit im Arbeitsvertrag aufgeführt war. Deshalb war sie ja freiwillig. Anderenfalls wärest Du sogar zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen.

Der AG kann Dich also nicht belangen für schlechte Qualität der Programme, denn Du hast sie ja freiwillig erstellt und er hat sie abgenommen, was er schlussendlich durch das Herausgabeverlangen dokumentiert hat.

Deine Chance steckt daher in einer gütlichen Einigung, die Dir dann sogar einige Zusatzeinnahmen bringen kann in der Zukunft.

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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