King^Lully: Urheberrecht Quelltext

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Wenn du, wie du schilderst, ohne Auftrag gehandelt hast, ist auf jeden Fall kein Vertrag entstanden. Diesbezüglich würde es für einen Anwalt, sofern nicht aus deinem Arbeitsvertrag anderes hervorgeht, kein Problem darstellen, deinen Arbeitgeber zurecht zu weisen.

Wichtig ist, dass man mit seinem Vortrag beim Richter durchkommt. Richter sind in aller Regel (bei Arbeits- und Sozialgerichten weiss ich nicht so genau) recht verständige Menschen, die durchaus ihren Denkapparat zu nutzen wissen.
Die Aussage, dass ein AN seine Programme, die er laut AV gar nicht schreiben muss, immer zu Hause geschrieben hat und das der AN jetzt Anspruch auf eine "Ablöse" hat, halte ich für nicht geeignet bei einem verständigen Richter Zuspruch zu erfahren. Vielleicht wittert der gar Erpressung.
Dem Fragesteller ging es möglicherweise darum selbst vor Ansprüchen geschützt zu sein, um das zu erreichen empfehle ich die bestmögliche Leugnung von Entwicklungsarbeit. (Noch empfehlenswerter selbstverständlich die "gütliche" Einigung mit dem AG, was allerdings wegen dem der Sache innewohnenden Erpressungspotential über einen gewieften RA laufen sollte. Aber sehr unethisch!)