hi,
ich rate euch dringend, das mit der maximalen Altersbegrenzung aus dem Jobangebot rauszunehmen, da ihr damit gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßt und jeder, der älter als 30 Jahre ist und sich erfolglos bei euch bewirbt, ansonsten Schadenersatz einklagen könnte, was ich auch gut finde: Endlich hat das der Gesetzgeber klargestellt, dass solcherlei Diskiminierung sittenwidrig und in höchstem Maße unanständig ist.
Ja, das ist wirklich Klasse, dass der Gesetzgeber gegen sowas tätig geworden ist - jetzt darf auch jeder, der dem Arbeitgeber "zu alt" ist, sich trotzdem die Mühe einer Bewerbung machen und vermutlich auch den Weg und die Zeit für ein Bewerbungsgespräch auf sich nehmen - um dann anschliessend mit einer anderen Begründung abgelehnt zu werden.
Dass der Arbeitgeber dann zwar auch die Zeit für Sichtung der Bewerbung und Bewerbungsgespräch opfern muss, dürfte zwar in einem, nennen wir es mal "Lindig'schen" Weltbild als "die gerechte Strafe" gelten - hilft aber auch keiner von beiden Seiten wirklich weiter.
gruß,
wahsaga
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