Ahoi Gernot Back,
Einem Arbeitgeber, der schon in der Ausschreibung eine solche Diskriminierungsabsicht aufgrund des Alters herumposaunt, dem hilft es auch nicht, wenn er die Nichtvergabe der Stelle an den "zu alten" Bewerber nachträglich anders begrndet, der muss dann halt jedem einzelnen Abgelehnten, der mit der Ausschreibung ein wahrlich stichhaltiges Indiz für seine persönliche Diskriminierung vorweisen kann, bis zu drei Bruttomonatsgehälter an Schadenersatz auszahlen und das ist auch gut und gerecht so!
Da hät ich vor meinem andern Post wohl besser mal noch den Rest gelesen,....
Also ich kenn mich da nicht wirklich gut aus, aber würde dies Bedeuten das wenn in einer ausschreibung steht "Berufserfahrung gewünscht" oder "min. 5 Jahre Berufserfahrung" und ich mich trotzdem bewerbe obwohl ich es nicht wirklich habe. Also daher abgelehnt werde das ich die dann verklagen kann?
MfG