Ähm, ich verstehe deine Denkweise noch nicht so ganz. Im Grunde genommen bietet jemand einen Arbeitsplatz an (Arbeitgeber), der spezielle Vorraussetzungen erfüllt.
Es gibt zwei Arten von Voraussetzungen für einen Job: Die, die dafür zwingend erforderlich sind, und die, die der Arbeitgeber gerne hätte. Im konkreten Fall muss der potenzielle Interessent verschiedenste Programmiertechniken beherrschen (zwingend erforderlich). Daneben wünscht sich der Arbeitgeber, dass ein potenzieller Bewerber jung und gesund ist.
Die Intention des Gleichstellungsgesetzes in diesem Punkt ist es, den Arbeitgeber dazu zu zwingen, dass er zwischen den genannten Jobvoraussetzungen zu unterscheiden lernt und jedem Bewerber, der die zwingenden Voraussetzungen erfüllt, eine Chance gibt. Warum sollte ein Bewerber, der 45 ist, oder ein Schwerbehinderter oder ein Schwuler oder eine allein erziehende Mutte mit 2 Kindern den hier konkret angebotenen Job nicht ausüben können? Keine der zwingend nötigen Voraussetzungen sprechen dagegen. Es ist schon schlimm genug, dass man den europäischen Arbeitgeber per EU-Richtlinie (das Gleichstellungsgesetz ist ja nur die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht) dazu verdonnern muss, über solche simplen Dinge nachzudenken. Im Übrigen bin ich persönlich der Auffassung, dass das Gesetz *handwerklicher* Müll ist und deshalb weniger zur Rechtsklarheit denn zur -unsicherheit beiträgt. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Absicht, mit der das Gesetz geschaffen wurde, zu begrüßen ist.
Siechfred
Ein Selbständiger ist jemand, der bereit ist, 16 Stunden am Tag zu arbeiten, nur um nicht 8 Stunden für einen Anderen arbeiten zu müssen.