Birgit: Gemeindename.de von Gemeinde einklagbar?

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Hallo SELFHTML-Leser!

Ich darf im Auftrag einer kleinen Gemeinde in Hessen deren Webseite überarbeiten. Unglücklicherweise hat der bisherige "Verwalter" der Webseite keine Lust die Domain rauszurücken. Es handelt sich um Gemeindenamen.de, der auch nichts mit dem aktuellen Besitzer zu tun hat (keine Namensgleichheit). Die Domain wurde seit rund 10 Jahren für die Gemeinde genutzt (angemeldet bei der denic unter dem Namen des aktuellen Besitzers, da Gemeindenamen ja nicht eingetragen werden konnten - und können), jedoch praktisch nicht überarbeitet in der Zeit. Die Nutzung erfolgte immer nur als Gemeinde-Webseite.

Aufgrund mehrerer Artikel im Internet wie z.B. bei SEDO unter http://www.sedo.de/links/showhtml.php3?Id=412&language=d konnte ich herausfinden, dass die Gemeinde wohl recht gute Chancen hätte den Gemeindenamen einzuklagen, solange keine Namensgleichheit besteht.

Problematisch könnte bestenfalls sein, dass die Domain eben seit 10 Jahren unter dem Besitzer registriert ist. Da die Seite aber nachweislich nur für die Gemeinde genutzt wurde, ist ja eigentlich ersichtlich, dass dies im Auftrag geschah (Gemeindenamen waren damals ja nicht bei der denic anmeldbar meines Wissens nach).

Meine Frage wäre nun:

Kann die Gemeinde die Herausgabe der Domain mit guten Chancen einklagen?

LG

Birgit