Hallo Johannes,
Wo hast du das denn her? Im TMG heißt es "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".
Wo hast DU denn DAS her? §5 TMG oder?
1. Das TMG fängt bei §1 an
2. in der Regel bedeutet nicht "immer"
Ich habe das so geschrieben, wie es mir noch im Kopf war. Aufgrund deines Postings habe ich dann doch nochmal in das TMG geschaut. Musste nicht mal lange suchen um bestätigung zu finden:
"Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird." (vgl. TMG §1 /1)
gruß
Alex