Siechfred: Impressum - Pflicht?

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Wo hast du das denn her? Im TMG heißt es "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".
Wo hast DU denn DAS her? §5 TMG oder?

Genau, da steht es so drin.

Ich habe das so geschrieben, wie es mir noch im Kopf war. Aufgrund deines Postings habe ich dann doch nochmal in das TMG geschaut. Musste nicht mal lange suchen um bestätigung zu finden:
"Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird." (vgl. TMG §1 /1)

Ja, soweit richtig, allerdings regelt § 1 TMG nur den Anwendungsbereich des Gesetzes. Das, worum es hier geht, steht nunmal in § 5 TMG, und der verpflichtet alle *geschäftsmäßigen* Anbieter zu bestimmten Angaben. Um es mal am Beispiel Bannerwerbung zu verdeutlichen:

Jemand schaltet auf seiner privaten Homepage Werbebanner, damit Seitenbesucher darauf klicken, um sich die beworbenen Dienstleistungen anzuschauen. Der Webseitenbetreiber erhält dafür ein erfolgsabhängiges Salär, bemessen an der Anzahl der Klicks. Selbst wenn kein einziger Besucher auf die Banner klickt und er so nicht einen Cent einnimmt, ist er trotzdem geschäftsmäßig tätig, denn Bannerwerbung ist Onlinewerbung und somit eine Dienstleistung, die in der Regel gegen Entgelt angeboten wird. Und schon ist man im Anwendungsbereich des TMG, auch ohne einen müden Cent erbeutet zu haben.

Wenn dagegen der Webseitenbetreiber tatsächlich nichts anbietet, um durch seine Webseite Geld einzunehmen, dann ist er grundsätzlich aus dem TMG raus und muss sich mit dem RStV befassen. Und der sieht eben auch für private Webseiten ein paar Pflichtangaben vor.

Aber das kannst Du alles in dem Artikel nachlesen. Und ehe diesbezüglich Nachfragen kommen: Der Artikel soll helfen, einen grünen Faden durch diese recht komplexe Materie zu finden, er kann aber weder auf Einzelfragen noch auf jedes Detail eingehen (soll er auch nicht).

Siechfred

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