Tom: Internetprovider - Vertragsrücktritt

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Hello,

Es hat sich (zumindestens für mich) erwiesen, dass eine solche Kommunikation am Besten auf dem Postweg als Einschreiben (nur dann kannst du die Versendung belegen...) erfolgt.

glaubhaft machen, nicht belegen. Dafür wäre die Zustellung per Gerichtsvollzieher sinnvoller. Den kann man auch ohne Gericht mit soclhen Dingen beauftragen.

Ich hatte mal vor 23 Jahren einen größeren Streit mit einer Brauerei.
Einschreiben-Rückschein...

Da haben die später doch vor Gericht einfach behauptet, dass der als Kopie vorgelegte Brief gar nicht drin war (als Original) im Umschlag, sondern nur ein Werbeblatt und die Geschäftsbedingungen. Das hatten sie zweifellos irgendwo eingesammelt von einem ihrer Pächter, die wir immer flächendeckend beworben haben.

Der Richter hat das aber so durchgehen lassen...

Ich weiß nicht, ob der mit einem der Vortände tennis gespielt hat, oder einfach nur gedacht hat, 'kann ja sein, was die Brauerei sagt'.

Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de

Tom

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Nur selber lernen macht schlau
Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)