Hello,
Bin leider nicht im Rechtsschutz. Weiß zufällig jemand wie lange so eine Nachfrist zur Erfüllung sein muss? Muss wahrscheinlich auf jeden Fall schriftlich erfolgen, oder?
Streit lohnt sich hier nicht, aber alles schriftlich zu machen.
Setze eine Frist von 14 Tagen, die ist auf jeden Fall angemessen.
Du kannst auch gleich "Fristsetzung mit Ablehungsandrohung" nehmen
lies dazu baer nochmal im Internet
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrechtsmodernisierung
Das Schuldrecht ist novelliert worden. Kann auch sein, dass Du schon ohne diese Ablehnungsandrohung heute Anrecht auf Schadenersatz hast, also z.B. wechseln kannst zu 1&1, den Mehrpreis für die gesamte Bindefrist dann geltend machen kannst bei tele2...
Also alles nachweisbar schriftlich machen!
Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)