Siechfred: Umsatzsteuer bei Software aus EU-Ausland?

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ist das wirklich so? Kenne mich zwar mit Steuern nicht besonders aus, bin aber leidenschaftlicher Urlauber. ;-)

Richtig ist das schon, und als Urlauber bist Du Privatperson, sodass Du innerhalb der EU wie ein Endverbraucher behandelt wird. Machst Du außerhalb der EU Urlaub, gelten die Zollregeln des Urlaubslandes und die deutschen. Allerdings hat das zunächst mal wenig mit der Mehrwertsteuer zu tun, Zollabgaben sind doch ein bisschen was anderes.

Na und da ist es doch so, dass ich mir die MwSt für die im Urlaub gekauften Waren bei der Ausreise an der Grenze (bzw. am Flughafen) zurückerstatten lassen kann - weil ich sie ja ausführe.

Das kommt neben dem Urlaubsland auch darauf an, was Du ausführst.

Natürlich müsste man dann bei Einreise nach Deutschland eigentlich wieder die deutsche MwSt. zahlen, aber das hab ich noch nie ausprobiert. ;-)

Ich glaube nicht, dass Du bei Deinen Einfuhren die geltenden Wertgrenzen überschreitest, ansonsten siehe hier und hier ;))

Kannst Du mir erklären, warum das bei einem Software-Kauf nicht funktioniert?

Das hat nichts mit Software zu tun, sondern nur mit dem Weg, den die Ware nimmt: DK nach DE ist europäischer Binnenmarkt mit den Möglichkeiten, die ich beschrieben habe, Nicht-EU nach DE ist was ganz anderes.

Siechfred

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