Olaf Schneider: Umsatzsteuer bei Software aus EU-Ausland?

Hallo,

ich möchte mir gerne TextMate kaufen. Der Editor wird online über MacroMates aus Dänemark vertrieben. Da ich keine Umsatzsteuer-ID habe (war bis jetzt noch nicht nötig), bekomme ich auf den Nettopreis fröhlich 25% VAT (Mehrwertsteuer) aufgeschlagen.

Hat jemand Erfahrungen darin, ob ich diese 25% wie bei allen anderen Ausgaben als Vorsteuer abziehen darf, oder muss ich hier quasi mit 0% rechnen?

Gruß
Olaf

  1. Hi Olaf,

    Wenn ein Schweizer bei uns in Deutschland waren kauft, und diese in die Schweiz einführt, bekommt er am Deutschen Zoll die Deutsche MwSt abgezogen, muss aber dafür die schweizer MwSt bezahlen. Also 19 % D MwSt runter und 7,6 % CH MwSt drauf. Macht effektiv Ersparniss von 11,4 %.
    Schweiz ist aber nicht EU.

    _Wenn_ (!) es nach Schweizer Art abläuft, müsste die Dänische Steuer runter und die Deutsche Steuer drauf. (25 % - 19 % = 6 % gespart.)

    Ob und in welcher höhe noch Verzollungsgebühren anfallen kann ich dir nicht sagen. Bei Software weiss ich das nicht.

    Frage doch einen Zöllner - der muss es wissen.

    Gruss gary

    1. Hey Gary.

      Du willst einen Onlineshop betreiben und vergleichst Lieferungbeziehungen Dänemark/Deutschland mit Lieferbeziehungen Schweiz/Deutschland? Eigentlich sollte Dir der Unterschied zwischen innergemeinschaftlicher Waren- und Dienstleistungsverkehr und Drittland resp. Ausfuhrlieferungen ein Begriff sein. Mit dem Zoll jedenfalls hat das Problem des OP nichts zu tun.

      Siechfred

      --
      Wir vom Moderatorenteam haben keinerlei Humor, von dem wir wüssten.
      1. Hi Siechfred,

        Wenn er es nach Deutschland "einführt, im Sinne eines Imports schon (zumindest von CH nach D). Wie gesagt ich kenn diese Situation nur in der Form, das eine schweizer Firma was nach Deutschland liefert.

        Gruss gary

        1. Hi Siechfred,

          Ausserdem schrieb ich:

          "Ob und in welcher höhe noch Verzollungsgebühren anfallen kann ich dir nicht sagen."

          Damit ist ja klar das ich es nicht weiss und dies nur ein möglicher Hinweiss ist.

          Gruss gary

        2. Wenn er es nach Deutschland "einführt, im Sinne eines Imports schon (zumindest von CH nach D). Wie gesagt ich kenn diese Situation nur in der Form, das eine schweizer Firma was nach Deutschland liefert.

          Innerhalb der EU gibt es keine Zölle oder Einfuhren mehr, und das schon seit runden 10 Jahren. Sorry, aber das gehört zum Basiswissen eines jeden Unternehmers, der über die deutschen Grenzen hinaus tätig werden will. Wer das nicht weiß, sollte sich fachmännischen Rat einholen. Und ehe Tom hier wieder auf meinen beruflichen Hintergrund abhebt: Auch die IHK gibt ihren Mitgliedern Rechtsberatung, daneben gibt es hunderte von Merkblättern im WWW, relevante Suchbegriffe hatte ich genannt.

          Verstehe mich nicht falsch, ich will Dich hier nicht dumm anmachen, aber ein gewisses Basiswissen muss einfach vorhanden sein, sonst kann viel zu viel schiefgehen.

          Siechfred

          --
          Wir vom Moderatorenteam haben keinerlei Humor, von dem wir wüssten.
          1. Hi Siechfred,

            Der Zoll kümmert sich ja nicht nur um Zölle (Geld), sonder überwacht auch Produkte, ob die überhaupt eingefürt werden dürfen. In diesem erweiterten Sinne gibt es also auch innerhalb der EU einen Zoll.

            Grüssle gary

            BWT Die deutsche IHK hatte überhaupt kein Interesse einem Jungunternehmer zu helfen. Ist nicht da, keine Zeit, müssen sie nach Konstanz fahren usw. Die schweizer ganz anders ! Da gibt es zum Gespräch Kaffe und Kuchen und jede menge Gratistipps.

          2. Hello,

            Und ehe Tom hier wieder auf meinen beruflichen Hintergrund abhebt: Auch die IHK gibt ihren Mitgliedern Rechtsberatung, daneben gibt es hunderte von Merkblättern im WWW, relevante Suchbegriffe hatte ich genannt.

            hehehe,

            das war neulich überhaupt nicht böse gemeint, es sei denn, Du bist Mitarbeiter einer Verbraucherzentrale! Die ich bisher kennengelernt habe, sind nicht wirklich billiger bei Individualproblemen, als ein Anwalt. Kassieren ihre Gebühr und schmeißen Dich nach einer viertel Stunde raus, egal ob die Frage beantwortet wurde, oder nicht.

            Berater sind wichtig, aber man sollte sich auf ein Beratungsgespräch vorbereiten!

            Harzliche Grüße vom Berg
            http://bergpost.annerschbarrich.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
            Nur selber lernen macht schlau
            Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)

      2. Hello,

        Du willst einen Onlineshop betreiben und vergleichst Lieferungbeziehungen Dänemark/Deutschland mit Lieferbeziehungen Schweiz/Deutschland? Eigentlich sollte Dir der Unterschied zwischen innergemeinschaftlicher Waren- und Dienstleistungsverkehr und Drittland resp. Ausfuhrlieferungen ein Begriff sein. Mit dem Zoll jedenfalls hat das Problem des OP nichts zu tun.

        Wen soll er also fragen?

        Ich plädiere für eine kleine schriftliczhe Anfrage ans zuständige Finanzamt.
        Spätestens bei der Buchprüfung würde dort eine fehlerhafte Behandlung sowieso auflaufen.

        Und was steht gegen eine ebensolche Anfrage ans zuständige Hauptzollamt, das für die Überwachung von Lieferbeschränken und Einfuhr- und Ausfuhrzöllen verantworlich ist?

        Für eine einzige Softwarebestellung sicher ein großer Aufwand, _zwei_ vermutlich sogar fast gleichlautende Briefe mit dem PC zu schreiben, aber vielleicht findet Olaf ja Gefallen am Softwareimport und macht ein Geschäft daraus? ;-)

        Harzliche Grüße vom Berg
        http://bergpost.annerschbarrich.de

        Tom

        --
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        Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)

        1. Hi Tomm,

          Genau, Duty-Free-Soft Gmbh & Co KG, hehe

          gruss gary

  2. ich möchte mir gerne TextMate kaufen. Der Editor wird online über MacroMates aus Dänemark vertrieben. Da ich keine Umsatzsteuer-ID habe (war bis jetzt noch nicht nötig), bekomme ich auf den Nettopreis fröhlich 25% VAT (Mehrwertsteuer) aufgeschlagen.

    Ja, das ist so richtig. Wo Du hinwillst, ist der sog. innergemeinschaftlicher Erwerb (Standardsoftware, die keine Individualsoftware ist, wird wie eine Ware behandelt), den Unternehmer innerhalb der EU untereinander abwickeln können. Zum Nachweis, dass Du am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen kannst, benötigst Du zwingend eine USt-IdNr. Deines Heimatlandes, hast Du keine, wirst Du behandelt wie ein Endverbraucher und zahlst grundsätzlich die Mehrwertsteuer des Ursprungslandes (hier Dänemark). Falls Du also Unternehmer bist, besorge Dir einfach eine UStId-Nr. beim BZSt (das geht dort auch im Onlineverfahren und dauert erfahrungsgemäß nicht mal zwei Wochen) und bestelle dann die Software. In DE wird's dann ein Nullsummenspiel, da Du 19% deutsche USt auf den innergemeinschaftlichen Erwerb zahlst, die Du beim Erwerb für Dein Unternehmen in gleicher Höhe als Vorsteuer wieder abziehen kannst.

    Hat jemand Erfahrungen darin, ob ich diese 25% wie bei allen anderen Ausgaben als Vorsteuer abziehen darf, oder muss ich hier quasi mit 0% rechnen?

    Ohne UStId-Nr. bleibst Du auf den 25% sitzen (Endverbraucherprinzip). Eventuell besteht die Möglichkeit der Vorsteuervergütung in DK, das hängt aber davon ab, ob Du im Sinne der Mehrwertsteuer Unternehmer bist. Daneben ist es natürlich auch betragsabhängig (ich weiß nicht, was das Programm kostet und wieviel dänische Mehrwertsteuer darauf lastet) und es bestehen länderspezifische Einschränkungen, die Du erfragen müsstest.

    Siechfred

    --
    Wir vom Moderatorenteam haben keinerlei Humor, von dem wir wüssten.
    1. Ohne UStId-Nr. bleibst Du auf den 25% sitzen (Endverbraucherprinzip).

      Moin Siechfried,

      ist das wirklich so? Kenne mich zwar mit Steuern nicht besonders aus, bin aber leidenschaftlicher Urlauber. ;-)

      Na und da ist es doch so, dass ich mir die MwSt für die im Urlaub gekauften Waren bei der Ausreise an der Grenze (bzw. am Flughafen) zurückerstatten lassen kann - weil ich sie ja ausführe. Natürlich müsste man dann bei Einreise nach Deutschland eigentlich wieder die deutsche MwSt. zahlen, aber das hab ich noch nie ausprobiert. ;-)

      Kannst Du mir erklären, warum das bei einem Software-Kauf nicht funktioniert?

      Cheers
      Cervantes

      1. ist das wirklich so? Kenne mich zwar mit Steuern nicht besonders aus, bin aber leidenschaftlicher Urlauber. ;-)

        Richtig ist das schon, und als Urlauber bist Du Privatperson, sodass Du innerhalb der EU wie ein Endverbraucher behandelt wird. Machst Du außerhalb der EU Urlaub, gelten die Zollregeln des Urlaubslandes und die deutschen. Allerdings hat das zunächst mal wenig mit der Mehrwertsteuer zu tun, Zollabgaben sind doch ein bisschen was anderes.

        Na und da ist es doch so, dass ich mir die MwSt für die im Urlaub gekauften Waren bei der Ausreise an der Grenze (bzw. am Flughafen) zurückerstatten lassen kann - weil ich sie ja ausführe.

        Das kommt neben dem Urlaubsland auch darauf an, was Du ausführst.

        Natürlich müsste man dann bei Einreise nach Deutschland eigentlich wieder die deutsche MwSt. zahlen, aber das hab ich noch nie ausprobiert. ;-)

        Ich glaube nicht, dass Du bei Deinen Einfuhren die geltenden Wertgrenzen überschreitest, ansonsten siehe hier und hier ;))

        Kannst Du mir erklären, warum das bei einem Software-Kauf nicht funktioniert?

        Das hat nichts mit Software zu tun, sondern nur mit dem Weg, den die Ware nimmt: DK nach DE ist europäischer Binnenmarkt mit den Möglichkeiten, die ich beschrieben habe, Nicht-EU nach DE ist was ganz anderes.

        Siechfred

        --
        Wir vom Moderatorenteam haben keinerlei Humor, von dem wir wüssten.
        1. Hallo Siechfried,

          Richtig ist das schon, und als Urlauber bist Du Privatperson, sodass Du innerhalb der EU wie ein Endverbraucher behandelt wird. Machst Du außerhalb der EU Urlaub, gelten die Zollregeln des Urlaubslandes und die deutschen. Allerdings hat das zunächst mal wenig mit der Mehrwertsteuer zu tun, Zollabgaben sind doch ein bisschen was anderes (Möglich, dass auf die gekauften Waren noch Zoll fällig wird, aber dass auch erst bei Einreise nach Deutschland. Hat mir der geschilderten Rückerstattung aber nichts zu tun.)

          Ne ne, das ist schon die Mehrwertsteuer, die einem da erstattet wird.  Da bin ich mir 100%ig sicher. Zollabgaben zahle ich beim Kauf ja nicht, und kann selbige folglich auch nicht bei Ausreise erstattet bekommen.

          Ich glaube nicht, dass Du bei Deinen Einfuhren die geltenden Wertgrenzen überschreitest, ansonsten siehe hier und hier ;))

          Wie gesagt, mit Zollabgaben hat das m.E. nichts zu tun. In meinem Fall waren's mal Klamotten, mal Elektronika etc., und ich habe definitiv die MwSt. erstattet bekommen (nennt sich dann "VAT" bzw. "Sales Tax").

          Kannst Du mir erklären, warum das bei einem Software-Kauf nicht funktioniert?

          Das hat nichts mit Software zu tun, sondern nur mit dem Weg, den die Ware nimmt: DK nach DE ist europäischer Binnenmarkt mit den Möglichkeiten, die ich beschrieben habe, Nicht-EU nach DE ist was ganz anderes.

          Ok, das macht Sinn. Dann funktioniert dieses Verfahren innerhalb der EU schlichtweg nicht. Meine mich auch erinnern zu können, dass das auch außerhalb der EU nicht in allen Ländern möglich war - aber da bin ich mir nicht mehr sicher.

          Cheers
          Cervantes

          1. Ne ne, das ist schon die Mehrwertsteuer, die einem da erstattet wird.  Da bin ich mir 100%ig sicher. Zollabgaben zahle ich beim Kauf ja nicht, und kann selbige folglich auch nicht bei Ausreise erstattet bekommen.

            Ja, ist schon klar, dass Du keinen Zoll beim Kauf zahlst, sondern die landesüblichen Verkehrssteuern (VAT oder wie die auch immer dort heißen mögen), und die Erstattung derselben bei Ausfuhr ist länderspezifisch.

            Siechfred

            --
            Wir vom Moderatorenteam haben keinerlei Humor, von dem wir wüssten.
      2. Hi Cervantes,

        Natürlich müsste man dann bei Einreise nach Deutschland eigentlich wieder die deutsche MwSt. zahlen, aber das hab ich noch nie ausprobiert. ;-)

        Und damit genau das nicht mehr passiert haben jetzt die Grenzposten/Zöllner bei uns im Süden (D-CH) folgende neue Regelung:

        Kauft ein Schweizer in D ein, holt er sich zunächst einen Stempel beim D-Zoll. Mit der Rechnung und dem Stempel geht er dann zum CH-Zoll. Dort muss er die schweizer MwSt bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt hat er also zwei mal Steuern bezahlt. Dann geht er mit der Rechnung und der Quittung über die bezahlte CH-MwSt zum D-Zoll und bekommt nun endlich die D-MwSt zurückgezahlt (übertragen den Schein mit dem er im Geschäfft das Geld bekommt). Jetzt kann er passieren.

        Früher sind nämlich die Schweizer nur an den D-Zoll, haben die D- MwSt erstattet bekommen. Sind dann, meist ohne sich beim CH-Zoll zu melden, über die Grenze in die CH gegangen (Sie hatten ja die Auswuhrbescheinigung mit der sie im Laden die D-MwSt beim Nächsten EK bekommen).

        Soweit zum Thema "noch nie Ausprobiert"

        Grüssle gary

    2. Hallo Siechfred,

      vielen Dank für Deine Antwort.

      In diesem Fall geht es nur um einen Betrag von etwa 10 Euro. Das ist ja nicht so wahnsinnig dramatisch. Aber es kann ja auch sein, dass man mal andere Produkte aus dem EU-Ausland kauft.

      Ich werde einfach mal checken, ob eine USt-ID für mich irgendwelche Änderungen bedeutet (außer Formalien auf der Rechnung und Angabe im Webimpressum) und dann entscheiden, was ich tue.

      Grüße
      Olaf

      1. In diesem Fall geht es nur um einen Betrag von etwa 10 Euro. Das ist ja nicht so wahnsinnig dramatisch. Aber es kann ja auch sein, dass man mal andere Produkte aus dem EU-Ausland kauft.

        Ja, wegen der 10 Euro würde ich nicht zwingend eine UStId-Nr. beantragen wollen :)

        Ich werde einfach mal checken, ob eine USt-ID für mich irgendwelche Änderungen bedeutet (außer Formalien auf der Rechnung und Angabe im Webimpressum) und dann entscheiden, was ich tue.

        Eigentlich hast Du außer den von Dir bereits genannten Dingen so wahnsinnig viel nicht zu beachten, nicht mal eine Zusammenfassende Meldung ("EU-UStVA") musst Du machen, wenn Du nur einkaufst. Ansonsten kannst Du bei jedem Einkauf in einem anderen EU-Mitgliedsstaat entscheiden, ob Du dies mit Deiner UStId-Nr. tust oder nicht.

        Siechfred

        --
        Wir vom Moderatorenteam haben keinerlei Humor, von dem wir wüssten.